Neuregelungen in der DHB-Spielordnung ab sofort in Kraft

Eutin – Der Deutsche Handball Bund (DHB) hat zum 1. Juli einige Änderungen in der Spielordnung (SpO) durchgeführt, die ab sofort Gültigkeit besitzen. Hiervon betroffen sind vor allem das Zweitspielrecht (§ 15 SpO), das Doppelspielrecht von Jugendspielern (§ 19), das Zweitspielrecht für Jugendspiele der Altersklassen A bis C (§ 19a), das Gastspielrecht für Jugendspieler (§19 b), der Vereinswechsel (§ 23), die Dauer der Wartefristen (§ 26) sowie die Einschränkungen des Spielrechts in Meisterschaftsspielen (§ 55) – der sogenannte „Festspiel-Paragraf“.

In den betreffenden Paragrafen kam es zu Ergänzungen, Konkretisierungen oder Vereinfachungen. Zur Vermeidung von Fehlern in der kommenden Saison sollten sich alle Verantwortlichen der Vereine mit den Neuerungen vertraut machen. Hierzu hat der DHB auf seiner Seite unter „Spielordnung (ab dem 1.7.2020) die komplette SpO zum Herunterladen bereit gestellt, wo die Änderungen in roter Farbe kenntlich gemacht wurden.

Beim § 55 der SpO hat sich lediglich der Zeitraum von vier auf sechs Wochen verlängert, nach dem ein Spieler oder eine Spielerin wieder in der niedrigeren Mannschaft teilnahmeberechtigt wird.

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