Gurtpflicht? Jeder Zehnte war nicht angeschnallt

Landespolizei: "Ein zu hoher Wert, der nachdenklich macht"

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Kiel – In der jüngsten Kontrollwoche der Landespolizei ging es vom 8.3. bis 14.3. um die Gurtpflicht und Verstöße gegen das Handyverbot am Steuer.

Hier die Gesamtbilanz der gesamten Kontrollwoche:

– Insgesamt wurden 8515 Fahrzeuge kontrolliert,

– 905 Gurtverstöße festgestellt, in 24 Fällen waren Kinder nicht ordnungsgemäß gesichert,

– in 782 Fällen waren Verkehrsteilnehmer durch die verbotene Nutzung von Mobiltelefon etc. abgelenkt

– in 51 Fällen endete für die Fahrzeugführer die Fahrt, da sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen.

„Das bedeutet, dass etwa jeder zehnte Fahrzeuginsasse nicht angeschnallt war. Das ist ein viel zu hoher Wert, der nachdenklich macht“, heißt es in der Mitteilung der Landespolizei. Sie wird die Gurtpflicht bei ihrer Verkehrssicherheitsarbeit im Blick behalten und die Verkehrsteilnehmer für das Thema sensibilisieren. Die passiven Sicherheitssysteme moderner Kraftfahrzeuge (Airbag, Gurt, Gurtstraffer etc.) können nur im Zusammenwirken optimal funktionieren, um größtmöglichen Schutz der Insassen zu bieten.

Sicherheitsgurte retten Leben. Die Schwere der Unfallfolgen beziehungsweise ob ein Fahrzeuginsasse unverletzt bleibt oder stirbt, hängt oftmals davon ab, ob ein Sicherheitsgurt angelegt war oder nicht.

Die Landespolizei hat 2020 insgesamt mehr als 11.000 Verstöße gegen die Gurtpflicht festgestellt. Auf die ordnungsgemäße Sicherung von Kindern in Kraftfahrzeugen (Kindersitz) wird im Rahmen der Verkehrsüberwachung auch zukünftig besonders geachtet.

Zweiter Schwerpunkt der Kontrollaktion war das Thema Ablenkung, also die verbotswidrige Nutzung von Handy, Smartphone und Co. am Steuer. Mit steigender Tendenz hat sich die Ablenkung durch Smartphones, Tablets oder andere elektronische Geräte zu einem Risikofaktor für Verkehrsunfälle entwickelt.

Vielfältige internationale Studien stellen fest, dass jeder 7. bis 10. Verkehrsunfall auf diese Art von Ablenkung zurückzuführen sein dürfte. Höhere Geldbußen und Fahrverbote drohen, wenn man mit einem Handy, Tablet oder ähnlichem in der Hand am Steuer angetroffen wird. Die Sanktionshöhe beginnt bei 100 Euro. Sollte während des Verstoßes eine Gefährdung vorliegen, werden sofort ein einmonatiges Fahrverbot verhängt und 150 Euro Geldbuße fällig. Im Falle eines tatsächlichen Unfalls, also mit Sachbeschädigung, beträgt die Sanktionshöhe 200 Euro. Auch hier tritt dann ein einmonatiges Fahrverbot in Kraft. Das Verbot betrifft aber nicht nur die Fahrer von Kraftfahrzeugen, sondern auch Radfahrer; die Sanktionshöhe beginnt hier mit 55 Euro.

Die verbotene Fahrerablenkung durch elektronische Geräte ist auch zukünftig ein deutlicher Überwachungsschwerpunkt der Landespolizei. Auf Initiative der Landespolizei Schleswig-Holstein wurde mit Jahresbeginn 2021 bundesweit eine neue Unfallursache „Ablenkung durch elektronische Geräte“ eingeführt, um zukünftig genauere Aussagen zu diesem mittlerweile alltäglichen Phänomen treffen zu können. (PM Landespolizei)

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