Foto: Arno Reimann
- Anzeige -

Timmendorfer Strand – Die Gemeindevertretung der Gemeinde Timmendorfer Strand hat in ihrer Sitzung am 30. Juni 2022 die Änderung der Parkgebührenordnung beschlossen. Damit wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, um Parkgebühren in der Zone 2 – Großparkplätze – zu erheben.

Demzufolge ist das Parken auf den Parkplätzen P1 Eissport- und Tenniscentrum, P2 Zentrum/SeaLife, P2a Sportarena, P3 Wiesenweg, P4 Vogelpark und P5 Niendorf/Edeka ab dem 1. März 2023 grundsätzlich nur noch kostenpflichtig möglich. Die Parkscheine können entweder an den dort aufgestellten Parkscheinautomaten oder digital über den Anbieter EasyPark erworben werden. Diejenigen, die eine Jahres- oder Monatskarte kaufen möchten, können dies über den auf der Homepage bereitgestellten Antrag (https://www.timmendorfer-strand.org/fileadmin/download/Bekanntmachungen/Ordnungsamt/Formulare/2022-09-19_-_Antrag_Parkkarte.pdf) vornehmen. Die Jahreskarten kosten 120 Euro, die Monatskarten 30 Euro. Diese Parkkarten ermöglichen es ausschließlich auf den Großparkplätzen zu parken, ohne einen Parkschein zu lösen. Ein Anspruch auf einen freien Parkplatz besteht dennoch nicht.

Das Parken vor den Verbrauchermärkten auf dem P2 oder dem P5 bleibt auf den entsprechend beschilderten Parkflächen mit Auslage der Parkscheibe weiterhin kostenfrei. Auch auf den übrigen Großparkplätzen gibt es Parkflächen, auf denen kostenfrei mit Auslage der Parkscheibe geparkt werden kann.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein