Bad Schwartau – Die Stadt Bad Schwartau weist darauf hin, dass wiederholt durch einen Großteil der Anlieger diverser Straßen mit Großbaumbestand (Ringstraße, Hamburger Straße, Berliner Straße, Waldstraße und Nebenstraßen etc.) das Laub der Straßenbäume widerrechtlich von den Privatgrundstücken, Gehwegen und Seitenstreifen in den Rinnstein beziehungsweise auf die Fahrbahn geräumt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass dies eine Behinderung beziehungsweise Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs sowie einen Verstoß gem. § 3 Abs.1 StrR.-Satzung in Bezug auf § 46 StrW.-Gesetz darstellt. Zudem entsteht für die Kehrmaschine ein erheblicher Mehraufwand. „Die eventuellen rechtlichen Folgen bzw. die dadurch entstehenden Mehrkosten sind durch die Verursacher beziehungsweise Anlieger zu tragen“, heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung.
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