Neustadt i. H. – Nur auf dem Parkplatz am Hafen besteht weiterhin Gebührenpflicht, ansonsten wird sie in Neustadt ab dem ersten Advent-Wochenende bis Ende Dezember ausgesetzt. Es ist jedoch die für den jeweiligen Parkplatz geltende Höchstparkdauer zu beachten. Daher ist beim Abstellen des Fahrzeuges eine Parkscheibe auszulegen, die von außen gut sichtbar ist.
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