Lübeck – Trotz Corona-Krise herrscht Hochsaison an den Stränden der Lübecker Bucht. Diverse Badegäste sowie Bootseigner machen Urlaub am Ostseestrand. Um die Sicherheit aller zu erhöhen, gilt es zu Lande und zu Wasser Regeln einzuhalten.
Die Wasserschutzpolizei Travemünde klärt auf:
1. Einhaltung der Geschwindigkeit beim Bootfahren und besondere Vorsicht in Badezonen: Bootsführer sind angewiesen, rücksichtsvoll und mit angemessener Geschwindigkeit zu fahren. Die Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeiten ist gefährlich und zieht deswegen deutlich höhere Bußgelder nach sich, als im Straßenverkehr.
Bei erkennbarem Badebetrieb ist auch in dem Bereich 500 Meter vom Ufer entfernt langsam zu fahren. Bei Wellengang oder Sonnenblendung sind hier Schwimmer schlecht zu erkennen. Es besteht die Gefahr, dass hier Menschen an- oder überfahren werden könnten.
2. Kein Alkohol am Ruder
Alkohol ist bei der gewerblichen Schifffahrt generell verboten. Für Sportboote gilt: Ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen oder Unfall wird eine Strafanzeige gefertigt. Der Bereich ab 1,1 Promille führt immer zur Fertigung einer Strafanzeige. Ab 0,5 bis 1,09 Promille wird eine Ordnungswidrigkeitenanzeige geschrieben. Anders als auf der Straße ist hier jede Tätigkeit, in Zusammenhang mit dem Bootsbetrieb (zum Beispiel Halten der Festmacherleine) ab 0,5 Promille mit Bußgeld bedroht.
3. Schwimmwesten und Rettungsmittel retten Leben
Benutzen Sie stets Rettungsmittel. Wer über Bord gegangen ist kann besser gerettet werden, wenn er oder sie eine Rettungsweste trägt.
4. Hinweise von vor Wasserwacht und DLRG
Die Retter und Helfer der DLRG und Wasserwacht engagieren sich im Ehrenamt für Ihre Sicherheit und nehmen sich zum Teil Urlaub, um bei Gefahr auf dem Wasser und an Land für Sie da zu sein. Auch bei kleineren Angelegenheiten (Pflaster, Kühlen, Insektentische) stehen Sie mit Rat und Tat zur Seite. Begegnen Sie unseren Helfern mit Respekt und halten Sie sich an deren Anweisungen. Achten Sie unbedingt auf die Flaggenkennzeichnung und berücksichtigen Sie Badeverbote.