Lübeck – Ab 28. Juli beginnen die Arbeiten für das Ausheben der Betonplatten auf den alten Geh- und Radwegen der Mühlentorbrücke. Die Verkehrssicherung wird bereits ab 21. Juli schrittweise eingerichtet. Die Baumaßnahme läuft in zwei Bauabschnitten ab und dauert voraussichtlich bis 5. September 2025.
Bei den Sonderprüfungen an der Mühlentorbrücke wurden Schadensentwicklungen an den Belagsplatten auf den Kragarmen (Trägerkonstruktion mit waagerechten Balken) festgestellt. Um die Gefährdung der untenliegenden Verkehrswege durch herabfallende Abplatzungen zu vermeiden, werden die Platten auf beiden Bauwerksseiten ausgebaut. Die Arbeiten können nur bei halbseitiger Sperrung des Bauwerks durchgeführt werden. Für die gesamte Bauzeit ist die Mühlentorbrücke daher stadteinwärts gesperrt.
Mit dem Ausbau der Platten wird neben der verbesserten Verkehrssicherheit gleichzeitig eine Entlastung des Bauwerks erreicht. Mit der, wenn auch verhältnismäßig geringen, Gewichtsreduzierung wird eine zusätzliche Reserve für die Tragfähigkeit des Stahltragwerkes ermöglicht.
Die Maßnahme soll dazu beitragen, den fortlaufenden Verkehr auf der Mühlentorbrücke bis zum Beginn der Grundinstandsetzung zu sichern.
Umleitungen für Individual- und Lieferverkehr
Der Geh- und Radverkehr, in und aus der Innenstadt, erfolgt wie gewohnt über die Behelfsbrücke. Für den Individual- und Lieferverkehr wird die Innenstadt weiterhin erreichbar sein: Die Mühlentorbrücke bleibt stadtauswärts befahrbar.
Stadteinwärts gelten folgende Umleitungen für den Straßenverkehr:
· Stadteinwärts über Kronsforder Allee – Sankt-Jürgen-Ring – Berliner Platz – Possehlstraße – Wallstraße sowie im weiteren Verlauf über Mühlendamm – Großer Bauhof – Parade – Kapitelstraße.
Umleitung der Buslinien
Die Fahrstrecken der Buslinien folgen einem angepassten Netzplan. Von den Änderungen betroffen sind die Buslinien, die über die Mühlentorbrücke stadteinwärts fahren. Auf den Umleitungsstrecken werden alle Haltestellen angefahren.
Alle Linien, die sonst über die Mühlentorbrücke stadteinwärts fahren, werden über Hüxtertorallee – Rehderbrücke – Krähenstraße – Wahmstraße in die Innenstadt umgeleitet. Die Mühlenstraße ist stadteinwärts in diesem Zeitraum nicht per Bus angebunden. Alle Linien, die über den Mühlentorteller stadtauswärts fahren, sind von der Baumaßnahme nicht betroffen.
Während der Sperrung ist mit Verspätungen und längeren Fußwegen zur nächsten Haltestelle zu rechnen. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Stadtwerke Lübeck Mobil unter www.sv-luebeck.de zu finden. Die überregionalen Busbetriebe sind ebenfalls informiert, so dass auch dort Informationen zu möglichen Fahrplanänderungen zur Verfügung stehen.
Verkehrsführung nach der Bauphase
Nach Beendigung der Bauphase wird der Verkehr wieder in beide Richtungen über die Mühlentorbrücke geführt.
Maßnahme dient der Vorbereitung zur Instandsetzung der Bestandsbrücke
Bei der Maßnahme werden auch Arbeiten einbezogen, die durch die Betreiber von Telekommunikationsanlagen geplant waren. Damit werden weitere Vorbereitungen der abzusehenden Grundinstandsetzung durchgeführt.
Die erneute turnusmäßige Sonderprüfung hat ergeben, dass Bereiche an der Stahlkonstruktion der gesperrten Geh- und Radwege Schadenserweiterungen haben. Auch die Betonplatten auf den Kragarmen weisen eine ungünstige Entwicklung der Schäden auf. Durch die rostende Bewehrung können Abplatzungen auftreten, die den unter der Brücke laufenden Verkehr, besonders auf den Uferwegen, gefährden. Der Ausbau der Betonplatten ist daher unumgänglich.
Gleichzeitig hat die Maßnahme eine Gewichtsreduzierung zur Folge, so dass eine weitere Entlastung des Bauwerks erreicht wird. In der 1. Bauphase werden stadteinwärts die Betonplatten mit einem Kran ausgehoben und abtransportiert. Zusätzlich wird das Bauunternehmen, das an den Telekommunikationsanlagen arbeitet, die Absperrung nutzen um einen neuen Kabelschacht einzubauen. In der 2. Bauphase werden dann die Betonplatten auf der Seite stadtauswärts ausgehoben. Pro Bauphase sind jeweils drei Wochen geplant.
Alle baulichen und verkehrlichen Maßnahmen wurden mit der Straßenverkehrsbehörde, den Leitstellen der Rettungsdienste, dem öffentlichen Personennahverkehr und den Ausführungsfirmen abgestimmt. Dazu gehören auch die Baustelleneinrichtung und die Verkehrsabsicherung, die den Vorgaben des Arbeitsschutzes sowie dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz entsprechen.
Im Zuge der infrastrukturellen Sanierungsarbeiten sind Baustellen und damit einhergehende Verkehrsbehinderungen unvermeidbar. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Mobilität für die Zukunft zu gewährleisten. Selbstverständlich wird jede Baumaßnahme dahingehend geprüft, die Beeinträchtigung für alle Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten.