Lübeck – Am Donnerstagnachmittag (29.01.2026) wurden Erneut wurden am Lübecker Hauptbahnhof Schwerpunktkontrollen zur Durchsetzung des Verbots von Waffen und Messern im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr vorgenommen. Einsatzkräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes, der Bundespolizei sowie des 2. Polizeireviers Lübeck stellten dabei elf verschiedene Verstöße und eine zur Festnahme ausgeschriebene Person fest.
Zwischen 15.30 Uhr und 18.30 Uhr wurden am Donnerstagnachmittag (29.1.) 80 Personen am Hauptbahnhof in Lübeck kontrolliert. Gegen eine Person wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet, weil diese einen Elektroschocker bei sich führte.
Drei Personen müssen sich in Ordnungswidrigkeitenverfahren verantworten müssen, da sie Pfeffersprays und ein Taschenmesser bei sich führten. Verstöße dieser Art können mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Bei einer Personalienüberprüfung stellten die Beamten fest, dass die Person zur Festnahme wegen der Nichterfüllung von Sozialauflagen ausgeschrieben gewesen ist. Da die Geldstrafe beglichen wurde, konnte sie nach Beendigung der Maßnahmen entlassen werden.
Weitere Verstöße wurden durch Hausfriedensbruch, der illegalen Abgabe von Cannabis an Minderjährige und dem illegalen Besitz von Amphetamin und nicht erlaubten Einwegzigaretten begangen.
Auch in Zukunft sollen derartige Kontrollen weiter unangekündigt durchgeführt werden.









