Foto: Arno Reimann
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Bad Schwartau – Kurz hinter dem Ortsausgang Bad Schwartau geriet der Fahrer eines 3er BMW auf der L185 in den Gegenverkehr und stieß frontal mit einem Seat Leon zusammen. Beide Fahrer erlitten leichte Verletzungen, an dem BMW und dem Seat entstanden erhebliche Schäden im Frontbereich. Die Polizei ermittelt nach dem Unfall am Donnerstag (29.1.) gegen den Fahrer des BMW wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung und des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs.

Nach vorliegendem Sachstand fiel der 73-jährige Lübecker (Staatsangehörigkeit: deutsch) mit seinem 3er BMW Cabriolet zunächst in der Straße Alt Rensefeld in Bad Schwartau auf. Ab der dortigen Grundschule soll er stadtauswärts fahrend mehrfach von seiner Fahrspur nach links in den Gegenverkehr gefahren sein und auch einen Leitpfosten touchiert haben. Auf Lichtzeichen und Hupe soll der Mann nicht reagiert haben.

Kurz hinter dem Ortsausgang Bad Schwartau schließlich geriet der Lübecker erneut auf die Gegenfahrbahn und prallte dort frontal mit einem Seat Leon zusammen. Der 44 Jahre alte Fahrer des Seat und der Fahrer des BMW zogen sich leichte Verletzungen zu.

Bedingt durch die Wucht des Zusammenpralls entstanden an beiden Fahrzeugen jedoch erhebliche Beschädigungen im Frontbereich. Die Schadenshöhe beläuft sich nach einer vorläufigen Einschätzung auf circa 45.000 Euro. Beide Pkw waren nicht mehr fahrbereit. Ein Abschleppunternehmen übernahm den Abtransport der Fahrzeuge.

Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme stellten die eingesetzten Polizisten Hinweise auf körperliche Mängel bei dem 73-Jährigen fest, unter anderem einen körperlich bedingten unsicheren Gang und allgemeine Gebrechlichkeit. Ferner wirkte der Lübecker desorientiert und er konnte teils den polizeilichen Anweisungen nicht folgen.

Vor diesem Hintergrund beschlagnahmten die Polizisten den Führerschein des BMW-Fahrers und untersagten ihm bis auf Weiteres die Weiterfahrt. Gegen ihn wurden Ermittlungen wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Auch die Führerscheinstelle wird im Rahmen der Ermittlungen in Kenntnis gesetzt.