Foto: Arno Reimann
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Kiel – Das Deutsche Kinderhilfswerk und das Land Schleswig-Holstein haben zu Jahresbeginn ihre Kooperationsvereinbarung für die Gemeinschaftsaktion „Schleswig-Holstein – Land für Kinder“ um weitere vier Jahre verlängert. Zentrales Element der seit 1989 bestehenden Gemeinschaftsaktion ist ein vom Land Schleswig-Holstein und dem Deutschen Kinderhilfswerk eingerichteter Förderfonds für beispielhafte Projekte der Kinder- und Jugendbeteiligung. Die jährliche Fördersumme beträgt 100.000 Euro. 

Sozialministerin Aminata Touré rief anlässlich der Verlängerung zu Bewerbungen auf: „Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Mitsprache. Ihre Stimmen müssen in unserer Gesellschaft sowie in der Politik noch mehr Beachtung finden. Mit dem Förderfonds unterstützen wir deshalb Maßnahmen, die die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen noch weiter stärken. Ich freue mich sehr, dass wir unsere Kooperation weiter fortführen und hoffe auf zahlreiche Bewerbungen.“

Anne Lütkes, Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes und ehemalige Justiz- und Jugendministerin von Schleswig-Holstein: „Schleswig-Holstein ist deutschlandweit einer der Vorreiter in Sachen Kinder- und Jugendpartizipation. Das hat natürlich auch mit der ‚Gemeinschaftsaktion Schleswig-Holstein – Land für Kinder‘ zu tun, mit der wir gemeinsam mit dem Land Schleswig-Holstein seit mehr als 35 Jahren in Sachen Kinderrechte auf einem sehr guten Weg sind. Kinderrechte insgesamt und das Recht auf Beteiligung an den die Kinder betreffenden Entscheidungen im Besonderen, leben vom aktiven Mitmachen. Die ‚Gemeinschaftsaktion Schleswig-Holstein – Land für Kinder‘ möchte mit ihren Förderungen den Interessen und Anliegen von Kindern und Jugendlichen mehr Gehör verschaffen und sie nachhaltig verankern.“

Die Mittel des Landesfonds sollen vorrangig für die Förderung beispielhafter Projekte verwendet werden, bei denen Kinder und Jugendliche möglichst frühzeitig an der Planung beteiligt und bei der Durchführung und Auswertung einbezogen werden. Die Förderung von Projekten erfolgt in der Regel mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 5.000 Euro, im besonders begründeten Einzelfall können bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Aus den einzelnen Beteiligungsmodellen sollen sich möglichst dauerhafte Beteiligungskulturen in der Kommune entwickeln. Auch die Fortbildung von Fachkräften – durch das Deutsche Kinderhilfswerk bundesweit zertifiziert – und eine qualifizierte Begleitung von Einzelvorhaben für Partizipationsprozesse werden von der Gemeinschaftsaktion unterstützt. Mit der Verlängerung der Gemeinschaftsaktion wurden einige Förderkriterien leicht angepasst. Insbesondere die erstattungsfähigen Honorarkosten für Beteiligungsprojekte wurden konkretisiert. 

Hintergrund: 

Die Gemeinschaftsaktion „Schleswig-Holstein – Land für Kinder“ besteht seit 1989. Zentrales Element ist der vom Land Schleswig-Holstein und dem Deutschen Kinderhilfswerk eingerichtete Fonds zur Förderung der Kinder- und Jugendbeteiligung. Es geht bei der Aktion um die Bekanntmachung und Umsetzung der Kinderrechte und insbesondere um das Kinderrecht auf Beteiligung. Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt. Die Gemeinschaftsaktion unterstützt Maßnahmen, die die altersgemäße Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in pädagogischen Feldern und Einrichtungen fördern. Unterstützt werden ebenfalls Maßnahmen zur altersgemäßen politischen Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere durch die Ausübung des Wahlrechts bei Kommunal- und Landtagswahlen. Zu diesem Zweck werden beispielsweise Vorhaben der demokratischen Praxis wie die frühzeitige Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Kommunal- und Landespolitik gefördert. Ein Mikrofonds zur Förderung von Kleinstprojekten ergänzt den Fonds. Projektträger berufen eine Jurysitzung aus Kindern und Jugendlichen ein, die dann über bis zu zehn Mikroförderungen in Höhe von bis zu 500 Euro entscheiden und somit Beteiligungserfolge erleben können.

Neben der projektorientierten Mitwirkung haben sich auch die institutionalisierten Formen wie Kinder- und Jugendparlamente oder Kinder- und Jugendbeiräte bewährt. Die Gemeinschaftsaktion fördert daher sowohl die Einrichtung parlamentarischer Formen der Beteiligung als auch die notwendige Qualifizierung und Vernetzung von Kindern und Jugendlichen für die Wahrnehmung ihrer Funktion.

Informationen über die Angebote und Aktivitäten des Sozialministeriums zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein mit aktuellen Terminen finden sich unter www.schleswig-holstein.de/kinder-jugendbeteiligung.

Weitere Informationen zur Antragstellung und Förderrichtlinien finden sich unter www.dkhw.de/foerderfonds/schleswig-holstein. Anträge können über das Onlineformular des Förderfonds fortlaufend eingereicht werden.