Kiel – Ein neuer Landtag wird in Schleswig-Holstein am 18. April 2027 gewählt. Das hat das Kabinett heute (24. März) festgelegt.
Die Landesverfassung regelt, dass die Neuwahl zwischen dem 58. und 60. Monat nach Beginn der Wahlperiode abgehalten werden muss. Die konstituierende Sitzung der 20. Wahlperiode war am 7. Juni 2022. Die Neuwahl muss daher zwischen dem 8. April und dem 7. Juni 2027 stattfinden.
Bei der Bestimmung des Wahltermins durch die Landesregierung waren in die Bewertung, welcher der Tage innerhalb des zur Verfügung stehenden Zeitraums sich als Wahltag am besten eignet, neben der möglichen zu erreichenden Wahlbeteiligung besonders die Belange der Parteien, aber auch wahlorganisatorische Aspekte und der Zeitpunkt der sich an die Wahl anschließenden Konstituierung des neuen Landtages einzubeziehen.
In den Zeitkorridor zwischen Anfang April und Anfang Juni 2027 fallen die Osterferien, der Maifeiertag und der Himmelfahrtstag, die allesamt als Wahltag ungeeignet sind. Aufgrund der Verflechtungsbeziehungen war die Situation in Hamburg ebenfalls in die Bewertung einzubeziehen.
Aus Sicht der Landesregierung war vor diesem Hintergrund der 18. April der am besten passende Termin. Zuvor waren die Landesverbände der im Landtag vertretenen Parteien um eine Stellungnahme zum vorgeschlagenen Termin gebeten worden.









