Foto: Arno Reimann
- Anzeige -

Kiel – Ab dem kommenden Schuljahr 2026/27 gilt der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Erstklässlerinnen und Erstklässler. „Schleswig-Holstein ist bereit für den Start des Ganztagsanspruchs. Wir sind gut vorbereitet und voll im Zeitplan“, sagte Bildungsministerin Dr. Dorit Stenke heute (16. April) in Kiel. Die Ansprüche seien hoch.

„Es geht um einen quantitativen Ausbau und um eine qualitative Weiterentwicklung. Damit der Ganztag Kindern Chancen geben und Benachteiligungen abbauen kann.“ Partner sind vor allem die Kommunalen Landesverbände, die Schulträger und die Schulen.

Die Ministerin betonte, dass gerade das Land Schleswig-Holstein den größten Teil der Kosten trage: „Wir geben Mittel für Investitionskosten, für Betriebskosten, für eine Fort- und Weiterbildungsinitiative für Personal und für Angebote der Kooperationspartner. Das ist eine große finanzielle Leistung des Landes gerade in Zeiten der Konsolidierung. Damit schaffen wir den besten Ganztag für Schleswig-Holstein.“

Qualität im Ganztag
Das Land hat ein pädagogisches Rahmenkonzept für gute Ganztagsbildung und -betreuung“ erarbeitet. Es formuliert Empfehlungen für den Ganztags- und Betreuungsangebote, die den Unterricht ergänzen. Das können ein Musikangebot, ein Fußballkurs oder Förderung in der Sprachbildung sein. Ministerin Stenke: „Vor- und Nachmittag werden zusammen gedacht. So können alle Kinder in ihren Fähigkeiten und Begabungen, ihren sozialen Kompetenzen und in ihrer sozialen Integration über den ganzen Tag gefördert werden.“

Neue Fort-und Weiterbildungsinitiative
„Die Qualität des Ganztags hängt wesentlich von den Menschen ab, die ihn gestalten. Deshalb verstärken wir unsere Angebote an Fort- und Weiterbildung und stellen dafür auch deutlich mehr Mittel bereit“, so die Ministerin. Sie skizzierte die neue Fort-und Weiterbildungsinitiative. Diese macht in Themenbereichen wie Ganztagsschulentwicklung, Qualifizierung, Professionalisierung und Qualitätsentwicklung Angebote für Menschen, die bereits im Ganztag arbeiten und sich weiterentwickeln wollen, und diejenigen, die mit anderen Professionen neu einsteigen wollen.
Das Land stellt ab 2026 schrittweise steigende Mittel dafür bereit: Von zunächst einer Million Euro jährlich bis auf vier Millionen Euro jährlich im Schuljahr 2029/30. Dauerhaft sollen es vier Millionen Euro pro Jahr sein. Ministerin Stenke: „In dieser Qualität ist das eine Fort- und Weiterbildungsinitiative, die bundesweit Maßstäbe setzt. Und das gilt auch für die finanzielle Ausstattung.“

Kooperationspartner

„Guter Ganztag ist Zusammenarbeit. Von Schule, Schulträger, Jugendhilfe, Durchführungsträger und Kooperationspartnern“. Gerade den Kooperationspartnern falle eine zentrale Rolle zu. Beispielhaft nannte die Ministerin den Landessportverband, die Landesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung oder den Landesmusikrat. Sie sind es, die die Angebote in MINT-Förderung, in kultureller Bildung, in Musik, in Sport, in Bildung für nachhaltige Entwicklung oder Medienbildung und Medienkompetenz machen. Dafür stehen jährlich über 20 Millionen Euro vom Land zur Verfügung. „Mit den kommunalen Landesverbänden haben wir uns auf ein Konzept zur Zuordnung der pauschalen Förderung für Angebote von Kooperationspartner und außerschulischen Lernorten verständigt“, so Ministerin Stenke.

Betriebskosten
Das Land und die Kommunalen Landesverbände teilen sich die Betriebskosten für Ganztagsplätze im Verhältnis 75 zu 25 auf. Die Finanzierung des Landes wächst mit dem Rechtsanspruch auf. Ministerin Stenke: „Wenn der Rechtsanspruch vollständig bis zur 4. Jahrgangsstufe aufgewachsen ist, gibt das Land mehr als 200 Millionen Euro jährlich. Das ermöglicht den Schulträgern, ein qualitativ hochwertiges Ganztagsangebot umzusetzen.“ Sie betonte, dass noch in diesem Monat ein digitales Antragsverfahren freigeschaltet werden solle.

Investitionskosten

Am 31. März ist die neue Förderrichtlinie in Kraft getreten. Auf dieser Basis werden jetzt zunächst die 280 Millionen Euro aus dem Sondervermögen an die Antragssteller vergeben. Die Investitionsbank SH prüft aktuell die Anträge auf das jeweilige förderfähige Volumen und erstellt Förderbescheide. Mit Blick auf die Vielzahl der Anträge, die Ende vergangenen Jahres eingegangen sind, sagte die Ministerin: „Wir benötigen zusätzlich zu den 280 Millionen Euro weitere bis zu 250 Millionen Euro. Das Land wird diese Mittel bereitstellen. Darüber haben wir uns in der Koalition verständigt.“ Bereits mit dem zweiten Nachtragshaushalt solle eine entsprechende Ermächtigung durch die Landesregierung für zusätzliche Zuwendungsbescheide eingebracht werden. „Das ist ein starkes Signal an die Antragsteller. Mit den zusätzlichen 250 Millionen Euro werden es dann insgesamt gut 716 Millionen Euro sein für Investitionen in Schule in Schleswig-Holstein.“