Abgelaufene Medikamente dürfen in den allermeisten Fällen im Hausmüll entsorgt werden, wenn keine besonderen Hinweise im Beipackzettel enthalten sind. - Foto: AOK/colourbox/oH
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Ostholstein – Oft passiert es unbedacht und in guter Absicht. Medikamente werden von den Verbrauchern häufig auch nach dem Ablauf des Haltbarkeitsdatums in der Hausapotheke aufbewahrt, wenn sie noch nicht verbraucht worden sind. Dabei gehen viele Menschen im Kreis Ostholstein jedoch unbewusst ein Risiko ein. Denn eine grundsätzliche Wirksamkeit und Unbedenklichkeit abgelaufener Arzneimittel ist nicht gewährleistet.

„Auch wenn die Verpackung und das Arzneimittel äußerlich unversehrt aussehen, warnen wir vor der weiteren Einnahme“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch. Hinzu kommt, dass diese Medikamente sicher und umweltgerecht entsorgt werden sollten. In 2024 verordneten die niedergelassenen Ärzte in Schleswig-Holstein für die rund 1,8 Millionen gesetzlich Versicherten Medikamente im Wert von über 2,6 Milliarden Euro.

Medikamente richtig lagern

Damit Medikamente nicht vor Ablauf des Verfalldatums verderben, sollten sie sachgemäß gelagert werden, indem sie beispielsweise dabei keiner Feuchtigkeit oder zu hohen oder zu tiefen Temperaturen ausgesetzt werden. Aber wie ist der Umgang mit dem Medikament, wenn es in der Hausapotheke verbleibt und das Haltbarkeitsdatum überschritten wird? Viele Menschen tendieren dann dazu, bei akuten Beschwerden dennoch auf das abgelaufene Medikament zurückzugreifen. Experten raten hiervon jedoch eindeutig ab.

Medikamente richtig entsorgen

Nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums sollten Medikamente unbedingt aus der Hausapotheke entfernt werden. Aber wie genau soll und kann entsorgt werden? Was oft nicht bekannt ist: Sofern die Gebrauchsinformation (Beipackzettel) eines Arzneimittels keine speziellen Hinweise für die Entsorgung enthält, können diese über den Restmüll entsorgt werden. Jedoch nur, wenn der Müll in der Kommune oder im Landkreis verbrannt wird. Auf der Webseite der jeweiligen städtischen Müllabfuhr kann das in Erfahrung gebracht werden. Bei der Restmüll-Entsorgung sollte zudem unbedingt darauf geachtet werden, dass die abgelaufenen Präparate dadurch nicht in die Hände von Unbefugten oder Kindern gelangen können.

Viele Städte und Gemeinden bieten neben der Hausmüllentsorgung weitere Möglichkeiten für eine Entsorgung von Altarzneimitteln wie zum Beispiel ‚Medi-Tonnen‘, gesonderte Schadstoffsammelstellen und Schadstoffmobile an. Auskünfte dazu erteilen die Städte-/Gemeindeverwaltungen. Die Internetseite www.arzneimittelentsorgung.de zeigt unter Angabe der eigenen Postleitzahl den richtigen lokalen Entsorgungsweg auf.

Auch Apotheken nehmen Alt-Arzneimittel zurück – sie sind dazu jedoch nicht verpflichtet. „Auf keinen Fall sollten jedoch abgelaufene Medikamente über die Toilette oder das Waschbecken entsorgt werden. Die Substanzen gelangen hierdurch in die Kanalisation, belasten stark die Umwelt und gelangen so unter Umständen erneut in den Nahrungsmittelkreislauf von Mensch und Tier“, sagt Wunsch.

Es gibt außerdem Arzneimittel, die nach dem Öffnen grundsätzlich schnell verderben oder sich darin Keime vermehren können, wie zum Beispiel Augentropfen oder Nasenspray. Bei diesen Mitteln ist direkt auf der Packung oder in der Packungsbeilage angegeben, wie lange das Präparat nach der ersten Anwendung noch haltbar ist. „Wir empfehlen, das Anbruchdatum auf der Packung zu vermerken und eventuelle Reste sofort nach Ablauf der Haltbarkeit zur entsorgen. Weitere Informationen hierzu unter www.aok.de unter dem Such-Titel ‚Hinweise zur Medikamenteneinnahme‘. Gute Tipps zur Entsorgung und Aufbewahrung unter www.bundesgesundheitsministerium.de/arzneimittelentsorgung-und-aufbewahrung.html.