Foto: Arno Reimann
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Lübeck – In Travemünde gab es am frühen Freitagmorgen (24.7.) Streitigkeiten, die dazu führten, dass die Polizei zwei 22-jährige in Gewahrsam nahm. Einer der beiden wehrte sich gegen die polizeilichen Maßnahmen. Gegen ihn leiteten die Polizeibeamten ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verdachts der Beleidigung sowie des Verdachts des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte ein.

Gegen 3 Uhr wurde der Polizei eine Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen in einem Lokal in Travemünde ein Streit gemeldet. Einsatzkräfte der Polizeistationen Travemünde und Kücknitz suchten das Lokal auf.

Vor dem Lokal befanden sich zwei augenscheinlich alkoholisierte Männer. Diese gaben lautstark an, in der Bar in einen Streit verwickelt gewesen zu sein und deshalb das Lokal verlassen zu haben. Kurz darauf sei ein Mitarbeiter erschienen und habe den Männern ihre Rechnung ausgehändigt. Die 22-Jährigen sollen die Zahlung verweigert haben.

Im Laufe des Einsatzes sollen sich die beiden Männer aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg zunehmend aggressiv verhalten haben. Einer von ihnen ging die Polizeibeamten zunächst verbal aggressiv an. Nachdem die Einsatzkräfte einen Platzverweis ausgesprochen hatten, sollen die Personen wiederholt den Sicherheitsabstand zu den Polizeibeamten unterschritten haben.

Schließlich nahmen die Polizeikräfte die beiden Männer zur Durchsetzung des Platzverweises in Gewahrsam. Der tatverdächtige 22-Jährige habe sich gegen die Maßnahmen gesperrt, in Richtung der Polizeibeamten geschlagen und sei schließlich am Boden gefesselt worden. Während des Transports zum Polizeigewahrsam in Lübeck soll der Tatverdächtige versucht haben, einen der Beamten mittels eines Kopfstoßes zu verletzen und habe ausfällige Aussagen getätigt.

Im Gewahrsam wurde eine Blutprobe entnommen. Darüber hinaus beschlagnahmten die Polizeibeamten nach Rücksprache mit einer Bereitschaftsstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Lübeck das Handy des 22-Jährigen zur Beweissicherung.

Gegen den Tatverdächtigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betrugs sowie ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verdachts der Beleidigung, des Widerstands und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte eingeleitet.

Der andere 22-Jährige ist dem Gewahrsam ohne besondere Vorkommnisse zugeführt worden. Auch gegen ihn wird aktuellen Erkenntnissen zufolge wegen des Verdachts des Betrugs ermittelt.

Bei dem Einsatz wurde kein Polizeibeamter verletzt.