Ministerin Toure`beim CSD in Lübeck: "Schutz und Sichtbarkeit von queeren Menschen stärker fördern" - Foto: Arno Reimann
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Lübeck – Sozialministerin Aminata Touré hat heute (15.8.) auf dem Christopher-Street-Day (CSD) in Lübeck ihre Solidarität mit der queeren Community bekräftigt und die Bundesregierung dazu aufgefordert, den Schutz und die Sichtbarkeit von queeren Menschen stärker zu fördern.

„Queere Rechte und Gleichberechtigung sind unverhandelbar. Sie sind die Grundlage einer freien und vielfältigen Gesellschaft. Betroffenheit reicht nicht aus. Wir brauchen sichtbare Solidarität und eine Politik, die sich vor die Betroffenen stellt und diesen Kampf mit ihnen führt. Wer es damit erst meint, sorgt für mehr Schutz, für mehr Sichtbarkeit und für mehr Angebote“, sagte Touré.

CSD Lübeck – Foto: Arno Reimann

Die Ministerin kündigte an, dass die Landesregierung zeitnah den neuen Landesaktionsplan Echte Vielfalt beschließen wolle. Dieser wurde in enger Zusammenarbeit mit der queeren Community erarbeitet und beinhaltet finanzielle und strukturelle Maßnahmen sowie Praxistipps für mehr Sichtbarkeit und die Förderung queerer Personen in Schleswig-Holstein. Schleswig-Holstein fördert Vereine, Strukturen und Projekte im Bereich der Queer-Politik derzeit mit mehr als 600.000 Euro jährlich.

Zugleich kritisiere Touré die geplanten Kürzungen der Bundesfamilienministerin beim Bundesprogramm „Demokratie leben!“: „Man kann nicht angesichts von Angriffen und Hass mehr Schutz versprechen und im nächsten Schritt Kürzungen durchwinken. Mitten in dieser Situation Strukturen zu kürzen, ist falsch und verdammt gefährlich.“

Neben verlässlichen Förderstrukturen sei auch ein umfassender rechtlicher Schutz notwendig. Die Landesregierung hat deshalb ein Landesantidiskriminierungsgesetz auf den Weg gebracht. Zudem sollen queere Rechte in der Landesverfassung verankert werden. Touré sprach sich für eine entsprechende Stärkung des Schutzes queerer Menschen auch auf Bundesebene aus.

Schleswig-Holstein hatte bereits im September vergangenen Jahres gemeinsam mit Berlin und weiteren Ländern gefordert, „sexuelle Identität“ als Schutzmerkmal in das Grundgesetz aufzunehmen. Der Bundesrat hatte den entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Der Entwurf befindet sich derzeit zur Beratung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages.