Neustadt i.H. – Schleswig-Holstein investiert 30 Millionen Euro in den Ausbau der Frauenhausplätze im Land. Mit dem neuen Investitionsprogramm aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes sollen 200 zusätzliche Schutzplätze für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder entstehen. Ab sofort können interessierte Kommunen und Träger ihre Projekte für eine Förderung anmelden.
Gleichstellungsministerin Aminata Touré stellte das Programm in der Frauenberatungsstelle in Neustadt in Holstein vor. „Mit den 30 Millionen Euro schaffen wir ein noch nie da gewesenes Investitionsprogramm für 200 zusätzliche Frauenhausplätze. Wir haben als Regierung gemeinsam mit dem Parlament in den vergangen Jahren immer mehr Geld in den Ausbau von Frauenhausplätzen und Frauenberatungsstellen gesteckt. Aber wir mussten feststellen, dass unsere Bemühungen noch nicht ausreichen. Denn zu viele Frauen und ihre Kinder haben bislang keinen Platz gefunden. Deshalb war es mir ein großes Anliegen, 200 zusätzliche Plätze für Frauen in Not zu schaffen, so dass wir von 473 Plätzen auf über 600 Plätze kommen. Das ist für mich heute ein besonderer Tag, denn wir rufen mit Verkündung der Richtlinie dazu auf, dass sich Frauenhäuser, Kommunen und Landkreise an uns wenden, wenn sie ihre Plätze erweitern wollen. Gewalt gegen Frauen ist leider immer noch eine bittere Realität. Wir setzen das klare Zeichen, dass Frauen sich Hilfe suchen können und wir sie dabei unterstützen“, sagte Touré.
„Die Schaffung von Frauenhausplätzen ist nur ein erster Schritt, so dass Frauen sich aus gewaltvollen Beziehungen lösen können. Der nächste Schritt ist, dass Frauen und ihre Kinder auch Wohnraum finden – was mit Blick auf die Wohnkrise eine große Herausforderung ist. Deshalb investieren wir als Gleichstellungsministerium jährlich eine Million Euro in die Programme Frauen_Wohnen und Neu_Start. Denn viele Frauenhausplätze sind belegt, obwohl Frauen den Schutz akut nicht mehr brauchen, aber keine Wohnung finden. Mit den Programmen verschaffen wir Frauen Wohnungen. Das grundsätzliche Problem des knappen Wohnraums ist für besonders schutzbedürftige Frauen noch viel dramatischer. Hier müssen wir weiterhin als Land massiv in sozialen Wohnungsbau investieren. Derzeit sind es rund 400 Millionen Euro pro Jahr“, so Touré weiter.
Die Förderrichtlinie für investive Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Frauenhausplätze wurde kürzlich veröffentlicht. Interessierte Kommunen und Träger können ihr Vorhaben bis zum 15. Dezember 2026 bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) anmelden. Im Anschluss folgt das offizielle Antragsverfahren.
Gefördert werden Investitionsvorhaben mit einem Mindestvolumen von 50.000 Euro. Dazu zählen der Neubau von Frauenhäusern mit mindestens 24 Plätzen, der Erwerb von Immobilien einschließlich erforderlicher Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen sowie die wesentliche Erweiterung bestehender Frauenhäuser mindestens um die Hälfte der Plätze. Auch Schutzwohnungen können gefördert werden, wenn sie in unmittelbarer Nähe und organisatorischer Anbindung an ein Frauenhaus geschaffen werden. Das Programm läuft bis Ende 2030.
Bei der Auswahl der Projekte wird unter anderem auch der regionale Bedarf berücksichtigt. Die Finanzierung des Betriebs der neuen Frauenhausplätze ist im Rahmen der finanziellen Planung des Landes zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in Schleswig-Holstein vorgesehen.
„Der Schutz von Frauen hat für diese Landesregierung höchste Priorität. 2026 stellen wir rund 13 Millionen Euro für den Betrieb der Frauenhäuser und der Frauenberatungsstellen zur Verfügung. Wir haben bereits jetzt 473 kostenlose Frauenhausplätze, wir haben ein landesweites Hochrisikomanagement und als erstes Land die elektronische Fußfessel auf den Weg gebracht“, so Touré weiter: „Und gleichzeitig wünschte ich, wir bräuchten all das nicht. Deshalb setze ich mich eindringlich dafür ein, dass wir die Ursachen von männlicher Gewalt in den Blick nehmen, Täter zur Verantwortung ziehen und dass Gleichstellung endlich Realität wird.“
Hintergrund: Schleswig-Holstein erhält insgesamt 3,4 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ über das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG). Ein Teil der Mittel verwendet die Landesregierung im Rahmen eines Investitionsprogramms für zusätzliche Infrastrukturprojekte. Hieraus stellt das Land 30 Millionen Euro für den Ausbau der Frauenhauskapazitäten in Schleswig-Holstein zur Verfügung.









