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Kiel – Abschiebungen aus Schleswig-Holstein in den Iran bleiben aus humanitären Gründen weiterhin ausgesetzt. Integrations- und Gleichstellungsministerin Aminata Touré hat den seit dem 13. Oktober 2022 bestehenden und bis zum 12. Januar 2023 geltenden Abschiebungsstopp des Landes Schleswig-Holstein bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

„Die Menschenrechtslage im Iran ist dramatischer als je zuvor. Demonstrationen werden gewalttätig zerschlagen, Menschen verhaftet, misshandelt und hingerichtet. Vor diesem Hintergrund ist es weiterhin unverantwortlich, Personen in den Iran zurückzuführen“, sagte Touré heute (10.1.) in Kiel: „Wir stehen solidarisch an der Seite der Menschen im Iran, die sich für individuelle und gesellschaftliche Freiheit und insbesondere für die Rechte von Frauen einsetzen.“

Ministerin Touré hält darüber hinaus eine bundesweit einheitliche und konkretisierte Abschiebungsstoppregelung weiterhin für notwendig. Die Konferenz der Innenministerinnen und -minister hatte sich am 2. Dezember 2022 in München zwar darauf verständigen können, dass „angesichts der gegenwärtigen katastrophalen Menschenrechtssituation im Iran bis auf Weiteres keine Abschiebungen durchgeführt werden“ und sich in diesem Zusammenhang auch für Ausnahmen, zum Beispiel für Gefährder und schwere Straftäter, ausgesprochen. Hinreichend bestimmte Vorgaben für in allen Bundesländern einheitlich umsetzbare Abschiebungsstoppanordnungen gemäß § 60a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes wurden jedoch nicht vereinbart. 

Zum 30.11.2022 befanden sich insgesamt 5.452 iranische Staatsangehörige in der Zuständigkeit der schleswig-holsteinischen Ausländerbehörden. 885 dieser Personen verfügten über eine Duldung.

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