Neustadt i.H. – Auf den Neustädter Parkplätzen ist bis Ende Dezember die Gebührenpflicht auf den nachstehenden Parkplätzen ausgesetzt: Klosterhof, Kremper Tor, Rosengarten und am Binnenwasser (hinter dem alten Stadtwerkegebäude). Auf dem jeweiligen Parkplatz darf jedoch die geltende Höchstparkdauer dabei nicht überschritten werden. Daher ist im Fahrzeug – von außen gut sichtbar – eine Parkscheibe auszulegen.
auch interessant
Fahndungstreffer nach Ladendiebstahl und Flucht mit Pkw unter Drogeneinfluss
Lübeck - In der Innenstadt kam es am Donnerstag (27.11.) zu einem Ladendiebstahl durch zwei männliche Täter. Bei der anschließenden Flucht mit einem Pkw...




