Neustadt i.H. – Auf den Neustädter Parkplätzen ist bis Ende Dezember die Gebührenpflicht auf den nachstehenden Parkplätzen ausgesetzt: Klosterhof, Kremper Tor, Rosengarten und am Binnenwasser (hinter dem alten Stadtwerkegebäude). Auf dem jeweiligen Parkplatz darf jedoch die geltende Höchstparkdauer dabei nicht überschritten werden. Daher ist im Fahrzeug – von außen gut sichtbar – eine Parkscheibe auszulegen.
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