Neustadt i.H. – Auf den Neustädter Parkplätzen ist bis Ende Dezember die Gebührenpflicht auf den nachstehenden Parkplätzen ausgesetzt: Klosterhof, Kremper Tor, Rosengarten und am Binnenwasser (hinter dem alten Stadtwerkegebäude). Auf dem jeweiligen Parkplatz darf jedoch die geltende Höchstparkdauer dabei nicht überschritten werden. Daher ist im Fahrzeug – von außen gut sichtbar – eine Parkscheibe auszulegen.
auch interessant
Festnahme nach Einbruch in Imbiss
Lübeck - Ein 48-jähriger Lübecker wurde nach einen Einbruch in einen Imbiss am frühen Montagmorgen (21.4.) festgenommen. Ein Anwohner hatte die Polizei informiert, nachdem...