Foto: Arno Reimann
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Kiel – Am Montag (29. April) beginnt der Briefwahlzeitraum für die Europawahl. Anstelle der Stimmabgabe im Wahlraum besteht vorher die Möglichkeit, die Stimme durch Briefwahl abzugeben. Wer Briefwahl machen möchte, muss dies beantragen. Dazu kann der mit der Wahlbenachrichtigung versandte Antrag ausgefüllt und an das zuständige Wahlamt versandt werden.

Briefwahlunterlagen können dort auch – unabhängig davon, ob die Wahlbenachrichtigung bereits zugegangen ist – mit einer formlosen E-Mail beantragt werden. Dabei müssen Name, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift vollständig angeben sein. In vielen Gemeinden besteht auch die Möglichkeit, über die jeweilige Internet-Seite ab etwa Ende April Wahlschein und Briefwahl direkt zu beantragen.

Das Wahlamt schickt die Briefwahlunterlagen zu, sofern bei der Beantragung des Wahlscheins eine zustellfähige Adresse angegeben wurde. Das kann auch eine Urlaubsadresse sein.

Nachdem der Bundeswahlausschuss am 18. April 2024 die Zulassung der Parteien zur Europawahl abgeschlossen hatte, wurde durch die Landeswahlleitung die Freigabe für den Druck der Stimmzettel zur Europawahl in Schleswig-Holstein gegeben. Anträge auf Briefwahl können ab sofort gestellt werden. Der Versand beantragter Briefwahlunterlagen erfolgt sofort, sobald die Stimmzettel der Wahlbehörde vorliegen.

Der Wahlbrief muss so rechtzeitig zurückgesandt werden, dass er bis 18.00 Uhr am Wahltag bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eintrifft.

Wer die Unterlagen persönlich beim Wahlamt seiner Gemeinde abholt, kann die Briefwahl auch an Ort und Stelle ausüben und den Wahlbrief gleich dort abgeben.

Briefwahlunterlagen werden bis zum Freitag vor der Wahl, 18.00 Uhr, erteilt. Wer danach erkrankt und deshalb nicht im Wahlraum wählen kann, kann auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen.

Ein Muster des Stimmzettels findet sich ab Montag, 29. April 2024 auch auf der Internetseite des Landeswahlleiters unter www.wahlen.sh.

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