Lübeck – Einsatzkräfte des 2. Polizeireviers und des Kommunalen Ordnungsdienstes haben am Lübecker Hauptbahnhof eine Schwerpunktkontrolle zur Durchsetzung des Verbotes von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs vorgenommen. Gegen mehrere Personen wurden Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren eingeleitet.
In der Zeit zwischen 18 Uhr und 21 Uhr kontrollierten Beamte des 2. Polizeireviers sowie des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt am vergangenen Freitag (23.5.) circa 80 Personen im Bereich des Lübecker Hauptbahnhofs. Hierbei konzentrierten sich die Einsatzkräfte auf Personen aus den ankommenden Zügen, die auf dem Weg zum in Lübeck stattfindenden Campus-Festival unterwegs waren.
Im Verlauf der Maßnahme stellten die Kontrollkräfte insgesamt zwei Verstöße fest, in denen Personen Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz begangen hatten. Bei diesen wurde ein Einhandmesser und ein Teleskopschlagstock sichergestellt. Darüber hinaus wurde ein Strafverfahren nach dem Waffengesetz eingeleitet, da eine kontrollierte Person eine verbotene Waffe mit sich führte. Bei allen drei Personen handelt es sich um erwachsene deutsche Staatsangehörige. Zusätzlich kam es zu drei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und zwei Verstößen gegen das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis.
Die Kontrollmaßnahme wurden durch Unbeteiligte und zumeist auch durch die kontrollierten Personen positiv aufgenommen. Die Polizei wird weiterhin derartige Kontrollen durchführen, um das geltende Waffenverbot durchzusetzen.
(Quelle: Polizeidirektion Lübeck – Pressestelle – Svenja Pries)