Lübeck – Die Verwaltung bringt nach eigenen Angaben Ordnung ins Chaos: Wie angekündigt wurden in der Innenstadt und am Hauptbahnhof Abstellflächen für E-Scooter und E-Bikes errichtet. Ab Montag, 7. Juli, werden die festen Abstellflächen verpflichtend.
Die Nutzer können ihre Fahrt dann ausschließlich in den dafür vorgesehenen Sammelbereichen beenden. Außerhalb dieser Bereiche kann die Ausleihe nicht mehr beendet werden. Die Gebühr läuft so lange weiter, bis das Fahrzeug korrekt abgestellt ist. Damit reagiert die Verwaltung auf Beschwerden über konfliktträchtiges Abstellverhalten gewerblicher E-Scooter- und E-Bike-Verleihangebote.
„E-Scooter und Leihfahrräder sind mittlerweile ein fester Bestandteil des Mobilitätsangebots in Lübeck und wir müssen Regeln für ein verträgliches Miteinander schaffen“, erklärt Bürgermeister Jan Lindenau. Das ungeordnete Abstellen habe viele Lübecker erheblich gestört, ergänzt Bausenatorin Joanna Hagen: „Mit der nun gefundenen Lösung werden die E-Scooter und Leihfahrräder einen sehr guten und deutlich konfliktfreieren Beitrag für die städtische Mobilität bieten können.“
Mehr als 30 Abstellflächen auf Altstadtinsel und am Hauptbahnhof
Auf der Altstadtinsel befinden sich 30 und im Umfeld des Hauptbahnhofs vier Stationen, die angesteuert werden können. Der Rest der Fläche wird zur Parkverbotszone. Die Einrichtung fester Sammelbereiche hat zum Ziel, Behinderungen durch konfliktträchtig geparkte Fahrzeuge zu reduzieren und für ein geordnetes Stadtbild zu sorgen.
Die Abstellflächen sind sowohl in den Apps der Anbieter, als auch im Straßenraum selbst mittels Beschilderung zu erkennen. Eine Übersicht der Standorte inklusive Foto findet sich auch im Geoportal der Hansestadt Lübeck unter https://geoportal.smart-hl.city (Themen hinzufügen +/ Mobilität/ Sharingstationen) sowie auf der Informationsseite der Stadtwerke Lübeck Mobil unter www.swhl.de/mobil/mobilitaetsangebote/e-tretroller. Die Abstellflächen haben in der Regel die Größe eines Kfz-Parkplatzes, so dass mehrere E-Scooter und E-Bikes konfliktfrei abgestellt werden können.
Feste Vereinbarungen mit den Anbietern getroffen
In Lübeck bieten aktuell vier Unternehmen ihre E-Scooter und/oder E-Bikes an. Seit Beginn dieser Verleihsysteme werden von der Hansestadt Lübeck und der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH gemeinsam Qualitätsanforderungen formuliert. Diese werden den Anbietern als Vereinbarung vorgelegt. Darin sind beispielsweise Regelungen zur maximalen Flottengröße festgelegt. Nun sind auch feste Abstellflächen Grundlage dieser Vereinbarung.
Mit diesen freiwilligen Selbstverpflichtungen der Anbieter reguliert die Hansestadt Lübeck das Verleihangebot im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten bestmöglich. In Schleswig-Holstein werden diese Verleihangebote straßenrechtlich nach wie vor als Gemeingebrauch klassifiziert. Daher hat die Hansestadt Lübeck keine gesetzlichen Steuerungsmöglichkeiten wie etwa das Einschränken oder die Untersagung solcher Angebote.
Angebot wird dem Bedarf entsprechend angepasst
In den nächsten Wochen wird die Verwaltung beobachten, wie gut die einzelnen Sharingstationen angenommen werden. Es ist nicht auszuschließen, dass Flächen verlegt, vergrößert oder Lücken im Angebot geschlossen werden müssen. Ähnliche Regelungen gibt es bereits in anderen Städten und dort haben sowohl die Unternehmen als auch die Nutzer gute Erfahrungen gemacht.