Fehmarn – Durch die Zusammenarbeit von Seenotrettung, Landespolizei und Bundespolizei konnten am Montagabend (20.9.) zwei Kiter aus einer Notlage gerettet werden.
Zwei Polizeibeamte von der Bundespolizei und der Landespolizei, die in der Gemeinsamen Fahndungsgruppe Schengen (GFGS) zusammenarbeiten, bemerkten Montag gegen 18 Uhr beim Überfahren der Fehmarnsundbrücke einen Gegenstand im Wasser. Sie hielten auf der Brücke und konnten mit Hilfe eines Fernglases einen Kiter in Seenot erkennen.
Der Kite-Schirm war im Wasser und die Person trieb mit der Strömung in Richtung Kiel an. Die Beamten informierten die Leitstelle der Polizei. Parallel dazu hatte ein Segler die Seenotrettung kontaktiert. Die Polizeibeamten auf der Brücke entdeckten einen weiteren Kiter, der offensichtlich auch in Seenot war. Die beiden Polizisten standen in permanenten Austausch mit der Seenotrettung, die mit zwei Booten im Einsatz war.
Es gab zwischenzeitlich noch die Meldung, dass zu den beiden Kitern noch ein dritter gehören würde, der jedoch nicht ausgemacht werden konnte. Angehörige der Wasserschutzpolizei Fehmarn hatten festgestellt, dass der Gesuchte sich zuvor aus eigener Kraft ans Ufer retten konnte.
Durch das Zusammenspiel der aufmerksamen Beobachter auf der Brücke und den Seenotrettern in den Booten konnten die zwei entkräfteten Kiter gerettet werden. Nur wenig später wäre durch die einsetzende Dunkelheit die Sichtung der jungen Frau und des jungen Mannes erheblich schwieriger gewesen.
(Quelle: Polizeidirektion Lübeck – Pressestelle – Svenja Pries)