Oldenburg i.H. – Trotz der Anfang Januar veröffentlichten Hinweise erreichen die Stadt Oldenburg in Holstein weiterhin Meldungen über nicht oder nur unzureichend geräumte und gestreute Gehwege. Dies nimmt die Stadt zum Anlass, nochmals mit Nachdruck auf die Bedeutung des Winterdienstes hinzuweisen.
Der Winterdienst ist keine freiwillige Gefälligkeit, sondern eine rechtlich verbindliche Pflicht. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, gefährdet andere und kann im Falle eines Unfalls zivilrechtlich in Anspruch genommen werden. Kommt es aufgrund eines nicht geräumten oder nicht gestreuten Gehweges zu einem Sturz, können gegen die Verantwortlichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden. Diese Haftung kann auch dann bestehen, wenn der Winterdienst aus Zeitmangel, Abwesenheit oder Krankheit unterblieben ist. In solchen Fällen ist rechtzeitig für eine Vertretung zu sorgen.
Die Stadt weist nochmals auf die zentralen Vorgaben der Straßenreinigungssatzung
hin:
Gehwege sind, wo möglich, in einer Breite von mindestens 1,50 Metern freizuhalten. Wo nicht möglich, darf der Schnee am Straßenrand gelagert werden.
In Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen und dort, wo kein Gehweg vorhanden ist, ist ein entsprechend breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze zu räumen und zu streuen.
Bei Schnee- und Eisglätte sind die Flächen zwischen 8 Uhr und 20 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls beziehungsweise nach Entstehen der Glätte zu sichern.
Nachts gefallener Schnee ist am folgenden Morgen zu beseitigen.
Es dürfen ausschließlich abstumpfende Streumittel verwendet werden; Streusalz ist grundsätzlich verboten.
Der Winterdienst dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer – insbesondere von Kindern, älteren Menschen und Personen mit Mobilitätseinschränkungen. Jeder geräumte und gestreute Gehweg trägt dazu bei, schwere Verletzungen zu verhindern.
Die vollständige Straßenreinigungssatzung ist auf der Internetseite der Stadt Oldenburg in Holstein unter Verwaltung & Politik → Ortsrecht → Straßenreinigung abrufbar.
Die Stadt bittet alle Verpflichteten, ihrer Verantwortung nachzukommen und den Winterdienst mit der gebotenen Ernsthaftigkeit wahrzunehmen.









