Kiel – Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften haben sich am vergangenen Wochenende in Potsdam darauf verständigt, die Entgelte der Beschäftigten der Länder zu erhöhen. Die Einigung sieht 5,8 Prozent mehr Entgelt vor. Die Erhöhung folgt in drei Schritten: Zum 1. April 2026 werden die Entgelte um 2,8 Prozent, aber mindestens um 100 Euro angehoben, zum 1. März 2027 erfolgt eine Anhebung um weitere 2,0 Prozent und der letzte Erhöhungsschritt von 1,0 Prozent folgt am 1. Januar 2028. Die Laufzeit beträgt 27 Monate und endet am 31. Januar 2028.
Hinzu kommen deutliche Erhöhungen der Schicht- und Wechselschichtzulagen, eine Erhöhung der Ausbildungsentgelte um insgesamt 150 Euro und eine Erhöhung der Entgelte für studentisch Beschäftigte.
In Schleswig-Holstein arbeiten rund 21.700 Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst. Die Kosten werden über die Laufzeit gesehen allein für den Tarifbereich für das Jahr 2026 bei rund 17,0 Millionen Euro, für das Jahr 2027 bei rund 35,0 Millionen Euro und für das Jahr 2028 bei rund 3,7 Millionen Euro liegen. Hierfür besteht eine ausreichende Vorsorge im
Haushalt.
Zur Frage der Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten und die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sagte Finanzministerin Silke Schneider: „Wir übertragen das Tarifergebnis systemgerecht zum 1. Januar 2026 – mindestens in Höhe des Tarifergebnisses – auf die Beamtinnen und Beamten und den Bereich der Versorgung. Die konkrete Höhe, auch der weiteren Umsetzungsschritte ab 2027, hängt von der Entwicklung der Parameter ab, die uns das Bundesverfassungs- gericht vorgegeben hat. Wir verbinden also das Tarifergebnis mit den Konsequenzen aus der verfassungsgerichtlichen Alimentationsentscheidung.“
Die vorzeitige Übertragung im Bereich der Besoldung und Versorgung erfolgt aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
Unabhängig davon wird die Landesregierung, wie angekündigt, die Besoldung in Schleswig-Holstein entsprechend der neuen Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts außerdem rückwirkend für 2025 anpassen. Alle Anpassungen gelten auch für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.









