Rathaus Oldenburg i.H. - Foto: Arno Reimann
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Oldenburg i.H. – Die im Zuge der Umleitungsstrecke für die Baumaßnahme des Kreisverkehrs an der B202 eingerichtete vorübergehende Änderung der Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Schauenburger Straße/ Hinterhörn/Hopfenmarkt wird kurzfristig zurückgebaut. Damit gilt an der Kreuzung wieder die ursprüngliche Verkehrsführung.

Die temporäre Anpassung der Vorfahrtsregelung war vorgenommen worden, um den zusätzlichen Verkehr im Rahmen der Umleitung sicher und möglichst reibungslos zu führen.

In den vergangenen Wochen wurde jedoch vermehrt festgestellt, dass die geänderte Verkehrsführung von vielen Verkehrsteilnehmern nicht ausreichend beachtet wurde. Zudem gingen beim Ordnungsamt mehrere Hinweise und Beschwerden über gefährliche Situationen und Beinaheunfälle im Kreuzungsbereich ein.

Vor dem Hintergrund der Verkehrssicherheit wurde daher entschieden, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
Das Ordnungsamt bittet weiterhin alle Verkehrsteilnehmer um besondere Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme im Bereich der Umleitungsstrecken.