Puttgarden – Beamte der Bundespolizeiinspektion Kiel stellten im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreiseüberwachung im Fährhafen Puttgarden am 2.6. einen rumänischen Staatsangehörigen fest, der per Haftbefehl gesucht wurde. Obwohl die haftabwendende Geldstrafe gering ausfiel, musste er dennoch ins Gefängnis.
Bundespolizisten des Bundespolizeireviers Puttgarden befanden sich am 2.6. gegen 0.30 Uhr in der grenzpolizeilichen Einreiseüberwachung des Fährverkehrs aus Dänemark. In einem international verkehrenden Reisebus kontrollierten sie auch einen rumänischen Staatsangehörigen. Die Überprüfung seiner Personalien brachte einen Haftbefehl einer Staatsanwaltschaft aus Bayern zutage.
Der 38-jährige Mann war wegen Erschleichens von Leistungen zu sieben Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Die Vollstreckung hätte er durch Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 150 Euro abwenden können. Er war persönlich und auch auf anderen Wegen nicht in der Lage, die erforderliche Summe aufzubringen und wurde demzufolge gegen 4.45 Uhr der Justizvollzugsanstalt in Lübeck zum Haftantritt übergeben.









