Foto: Arno Reimann
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Stockelsdorf – Bei einem Verkehrsunfall in Stockelsdorf sind zwei Menschen leicht verletzt worden. Die drei beteiligten Pkw stießen im Kreuzungsbereich der Lohstraße/Ahrensböker Straße zusammen. An den Fahrzeugen, einem Ampelmast und einer Hecke entstand erheblicher Sachschaden. Während des Einsatzes von Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr war der Kreuzungsbereich gesperrt.

Am Donnerstag (25.6.) um 22 Uhr gab es einen lauten Knall aus Richtung des Kreuzungsbereiches Ahrensböker Straße/ Lohstraße/ Marienstraße. Dort waren ein Audi A4, ein VW T-Roc und ein VW FOX zusammengestoßen. Zeugen informierten die Polizei. Beim Eintreffen an der Unfallstelle stellten die Einsatzkräfte einen am Heck stark beschädigten Audi A4 fest, der mit der Front in einem Gebüsch neben der Ampel in der Lohstraße stand. Im Einmündungsbereich der Lohstraße standen Front an Front der beschädigte VW-T-Roc und der VW Fox. Der Rettungsdienst kümmerte sich um den leicht verletzten 20 Jahre alten Fahrer des Audis und die leicht verletzte 76-jährige Fahrerin des VW-T-Roc. Der Nutzer des VW Fox blieb unverletzt.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand befuhr der 20 Jahre alte Fahrer des Audi A4 die Marienburgstraße, um von dort aus in den Kreuzungsbereich einzufahren. Zu diesem Zeitpunkt soll die Ampelanlage von rot auf gelb blinkendes Licht umgeschaltet haben. Für den Fahrer galt nun „Vorfahrt gewähren“. Beim Einfahren in den Kreuzungsbereich stieß er mit einem von rechts aus der Ahrensböker Straße kommenden VW T-Roc zusammen und schleuderte anschließend in die Hecke. Bedingt durch die Wucht des Aufpralls wurde der T-Roc gegen den aus der Lohstraße kommenden VW Fox gedrückt.

Alle drei Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit, ein Abschleppunternehmen kümmerte sich um den Abtransport. Ferner wurde im Rahmen der Kollision ein Ampelmast beschädigt. Die Höhe des Gesamtschadens beläuft sich auf circa 10.000 Euro.

Die Beamten des Polizeireviers Bad Schwartau leiteten vor Ort Ermittlungen gegen den Audifahrer aus Lübeck (Staatsangehörigkeit: deutsch) wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung und des Verdachts des Verstoßes gegen die Vorfahrtsregeln ein.