Eutin – Die gemeinsame Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung der Schwarzarbeit der Kreise Ostholstein, Plön und der Stadt Neumünster warnt vor dem vermehrten Auftreten von Dachdeckern, die derzeit im Rahmen des Reisegewerbes an Haustüren ihre Dienstleistungen anbieten und versuchen, kurzfristig Aufträge zu akquirieren.
In den vergangenen Wochen gingen bei der Ermittlungsgruppe vermehrt Hinweise auf entsprechende Vorfälle ein. Nach bisherigen Erkenntnissen verfügen einige der anscheinenden Dachdecker nicht über die erforderlichen Nachweise, wie eine gültige Reisegewerbekarte oder Gewerbeanmeldung. Zudem wurden Fälle bekannt, in denen Arbeiten mangelhaft ausgeführt und Barzahlungen ohne ordnungsgemäße Rechnung oder Quittung verlangt wurden.
Die Ermittlungsgruppe empfiehlt Hauseigentümern daher, bei unangekündigten Angeboten besondere Vorsicht walten zu lassen. Vor einer Beauftragung sollten sich Betroffene von jeder anwesenden Person die gültige Reisegewerbekarte vorlegen lassen und sich die Personalien notieren. Ebenso sollte ausschließlich gegen Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung mit vollständiger Firmenanschrift gezahlt werden. Barzahlungen ohne Beleg sollten grundsätzlich vermieden werden.
Darüber hinaus weist die Ermittlungsgruppe auf die besonderen Regelungen bei Haustürgeschäften hin. Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen – beispielsweise an der Haus- oder Wohnungstür – geschlossen werden, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen binnen einer Frist von zwei Wochen widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beginnt grundsätzlich erst, wenn Verbraucher ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt und diese Belehrung unterschrieben haben. Es gelten jedoch gesetzliche Ausnahmen.
Werden Handwerker angetroffen, die die erforderlichen Nachweise nicht vorlegen können oder Arbeiten ohne ordnungsgemäße Rechnungsstellung anbieten, bittet die Ermittlungsgruppe um entsprechende Hinweise (Telefon: 04521-788-354, E-Mail: schwarzarbeit@kreis-oh.de)









