Oldenburg in Holstein – Die Situation rund um die Altkleidercontainer am Langen Segen hat sich in den vergangenen Monaten nicht gebessert. Immer wieder werden Säcke mit Kleidung, aber auch Rest- und Sperrmüll sowie weitere Abfälle neben den Containern abgestellt. Die Kommunalen Dienste der Stadt müssen diese Ablagerungen regelmäßig aufwendig beseitigen.
Um die Situation kurzfristig zu verbessern, wird der Zweckverband Ostholstein (ZVO) die
Anzahl der Altkleidercontainer am Standort Langer Segen auf neun Container erhöhen.
Gleichzeitig wird der ZVO künftig eine wöchentliche Leerung vornehmen. Damit wird die
Aufnahmekapazität am Standort deutlich erweitert und dem zuletzt gestiegenen Aufkommen
Rechnung getragen.
„Wir wollen mit der Aufstockung und der künftig wöchentlichen Leerung die Voraussetzungen
dafür schaffen, dass Altkleider ordnungsgemäß entsorgt werden können. Gleichzeitig muss
aber klar sein: Die Container sind ausschließlich für die vorgesehene Nutzung da. Neben den
Containern hat kein Abfall etwas zu suchen“, macht Bürgermeister Saba deutlich.
Ablagerungen neben den Containern sind nicht erlaubt
Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass das Ablegen von Kleidung, Säcken mit Kleidung
oder jeglichem anderen Abfall neben oder im Umfeld der Altkleidercontainer nicht zulässig ist.
Dies gilt auch dann, wenn die Container zum Zeitpunkt der Ablagerung bereits voll sind.
Wer feststellt, dass ein Container voll ist, wird gebeten, die Kleidung zu einem späteren
Zeitpunkt zu einem geeigneten Container zu bringen oder eine andere ordnungsgemäße
Entsorgungsmöglichkeit zu nutzen. Das Abstellen von Säcken neben einem vollen Container
stellt keine ordnungsgemäße Entsorgung dar.
Illegale Ablagerungen von Abfällen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das
Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht für bestimmte Verstöße gegen die abfallrechtlichen
Vorschriften Geldbußen von bis zu 100.000 Euro vor. Welche Sanktion im konkreten Fall in
Betracht kommt, hängt von Art und Umständen des jeweiligen Verstoßes ab.
Die Stadt bittet außerdem darum, illegale Ablagerungen möglichst zeitnah dem Ordnungsamt zu melden. Eine Ahndung ist allerdings nur möglich, wenn der Verursacher festgestellt werden kann.
Stadt beobachtet weitere Entwicklung
Die Stadt Oldenburg in Holstein wird die Entwicklung am Langen Segen nach der Aufstockung
der Container und der Umstellung auf die wöchentliche Leerung genau beobachten. Sollte sich die Situation trotz der zusätzlichen Container und der häufigeren Leerungen nicht
nachhaltig verbessern, wird die Stadt gemeinsam mit dem ZVO prüfen, welche weiteren
Maßnahmen erforderlich sind. Dabei kann auch ein vollständiger Abbau der
Altkleidercontainer am Standort Langer Segen nicht ausgeschlossen werden.
Die Stadt betont zugleich, dass die ordnungsgemäße Sammlung und Entsorgung von
Altkleidern weiterhin ermöglicht werden soll. Ziel sei es jedoch, einen dauerhaft vermüllten
Containerstandort zu vermeiden, der nicht nur für Anwohner, sondern auch für Besucher der Stadt ein negatives Bild vermittelt.
„Wir schaffen jetzt zusätzliche Kapazitäten und verbessern die Leerungsintervalle. Nun liegt
es auch an den Nutzern, dieses Angebot entsprechend zu nutzen und keine Abfälle neben
den Containern abzustellen. Wenn die zusätzliche Kapazität nicht zu einer Verbesserung führt,
müssen wir die Frage stellen, ob der Standort in dieser Form überhaupt dauerhaft
aufrechterhalten werden kann“, so Felix Neumann aus dem Ordnungsamt.









