Timmendorfer Strand – Die Gemeinde Timmendorfer Strand informiert in Abstimmung mit dem Hauptausschuss darüber, dass der Hauptausschuss der Gemeinde Timmendorfer Strand in seiner Sitzung am 17.9.2026 beschlossen hat, Bürgermeister Sven Partheil-Böhnke mit sofortiger Wirkung die Führung der Dienstgeschäfte zu untersagen.
Weiter heißt es: „Grundlage des Beschlusses ist § 39 Satz 1 Beamtenstatusgesetz. Das Verbot dient ausschließlich dem Schutz der Gemeinde Timmendorfer Strand und gilt bis zur abschließenden Klärung der geführten disziplinarrechtlichen und gegebenenfalls strafrechtlichen Verfahren. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.“
Das Verbot umfasst sämtliche mit dem Amt des Bürgermeisters verbundenen Dienstgeschäfte, Aufgaben und dienstlichen Befugnisse.
Die Verwaltung bittet um Verständnis dafür, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt zum Schutz der Gemeinde und zum Schutz von Sven Partheil-Böhnke keine weiteren Angaben zu den Hintergründen oder zum weiteren Verfahren gemacht werden können.
Die Dienstgeschäfte in der Gemeinde Timmendorfer Strand werden weiterhin nach den gesetzlichen Vorgaben von den ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeistern geführt.









