Foto: Arno Reimann
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Kiel – Die Finanzämter können bundesweit mit der Bearbeitung der Steuererklärungen für das Jahr 2023 frühestens ab Mitte März 2024 beginnen.

Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben regelmäßig bis zum 28./29. Februar eines Jahres Zeit, der Finanzverwaltung Daten wie zum Beispiel Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenbezugsmitteilungen sowie Daten zur Altersvorsorge oder zur Kranken- und Pflegeversicherung für das zurückliegende Jahr zu übermitteln. Diese Daten müssen anschließend aufbereitet werden, damit sie bei der Bearbeitung der Steuererklärung berücksichtigt werden können. Auch wenn Steuererklärungen bereits früher abgegeben werden, können diese erst ab Mitte März bearbeitet werden. Dies führt unweigerlich zu einer entsprechend verlängerten Bearbeitungszeit.

In Zeiten, in denen viele Steuererklärungen abgeben werden (zum Beispiel. zu Beginn eines Jahres), kann sich die Bearbeitung von Erklärungen zudem aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens verzögern.

 Warum kann sich die Länge von Bearbeitungszeiten unterscheiden?

In den Finanzämtern erfolgt eine automationsgestützte Bearbeitung der Steuererklärungen. Dabei gibt es Erklärungen, die vollumfänglich automatisiert bearbeitet werden – sogenannte Autofälle. Diese können eine Bearbeitungszeit von unter zwei Wochen haben. Die Chance, dass eine Erklärung zum Autofall wird, erhöht sich durch die elektronische Abgabe der Steuererklärung, da Angaben bereits vor der Übermittlung an das Finanzamt durch das Steuerprogramm auf ihre Plausibilität überprüft werden. Bei Papiererklärungen verlängert sich die Bearbeitungsdauer um die Zeit, die für die Digitalisierung benötigt wird. Bei einigen Steuererklärungen ist nach der automatisierten Prüfung eine personelle Nachbearbeitung erforderlich. Diese Prüfung erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs.

Es wird generell empfohlen, die Steuererklärungen elektronisch abzugeben. Hierfür bietet die Finanzverwaltung kostenlos www.elster.de an. Für alle, die inländische Renten oder Pensionen erhalten, besteht auch die Möglichkeit eine vereinfachte Steuererklärung über www.einfach.elster.de  einzureichen.

Welche Fristen sind zu beachten?

Wer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist und sich nicht steuerlich beraten lässt, muss seine Erklärung für das Jahr 2023 bis zum 2.9.2024 abgeben.

Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2023 verpflichtet ist, aber dennoch eine Einkommensteuererklärung abgeben möchte (Veranlagung auf Antrag), hat hierfür vier Jahre Zeit, also bis Ende 2027.

Veränderungen bei den Finanzämtern

Mit dem Jahreswechsel erfolgt eine Verlagerung der Hauptsitze der Finanzämter Eckernförde-Schleswig und Nordfriesland.

Der Hauptsitz des Finanzamts Eckernförde-Schleswig wird von Eckernförde nach Schleswig verlagert. Die Adresse des Finanzamts Eckernförde-Schleswig lautet dann Suadicanistraße 26-28, 24837 Schleswig.

Der Hauptsitz des Finanzamts Nordfriesland wird von Leck nach Husum verlagert. Die neue Adresse des Finanzamts Nordfriesland lautet Herzog-Adolf-Straße 18a, 25813 Husum. Dort befindet sich auch die Zentrale Informations- und Annahmestelle im fertiggestellten Erweiterungsneubau.

Die bisherigen Hauptsitze der beiden Finanzämter werden zu Außenstellen. Die Finanzämter und deren Standorte sind für Bürgerinnen und Bürger wie bisher erreichbar (https://www.schleswig-holstein.de/finanzaemter).

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