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Ostholstein – Die Kontaktbeschränkungen, Abstands- und Hygieneregeln während der Corona-Pandemie haben einen positiven Nebeneffekt: Im Kreis Ostholstein sind im Jahr 2020 viele Infektionskrankheiten deutlich zurückgegangen. Dazu gehören auch die nach dem Infektionsschutzgesetz gemeldeten Keuchhustenfälle. Insgesamt wurden im abgelaufenen Jahr nur 11 Infektionsfälle gemeldet, im Vorjahr waren es 15. Das teilt die AOK NordWest auf Basis aktueller Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) in Berlin mit. „Wir gehen davon aus, dass die AHA-Regeln und die KiTa- sowie Schulschließungen zu diesem starken Rückgang geführt haben, denn die Ansteckung erfolgt bei Keuchhusten über kleinste Tröpfchen, die beim Husten oder Niesen versprüht werden“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch.

Keuchhusten (Pertussis) wird durch ein Bakterium mit Namen Bordetella pertussis übertragen. Die Erkrankung ist hochansteckend und langwierig. Nach einer Inkubationszeit von ein bis zwei Wochen (maximal jedoch 20 Tagen) treten die typischen Krankheitserscheinungen wie Hustenanfälle, Atemnot durch angeschwollene Atemwege und Erbrechen auf, die in der Regel einige Wochen bis Monate andauern. Gerade im ersten Lebensjahr stellt der Keuchhusten eine ernste gesundheitliche Bedrohung für Kinder dar. „Auch wenn die Zahlen wegen der derzeitigen verstärkten Handhygiene, dem Tragen von Masken und den Kontaktbeschränkungen rückläufig sind, raten wir, unbedingt die empfohlenen Impfungen insbesondere bei Säuglingen und Kindern vorzunehmen“, so Wunsch.

Die Impfung gegen Keuchhusten gehört zu den Kombinationsimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am RKI ab dem dritten Lebensmonat empfohlen und von den gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten bezahlt werden. Auffrischungsimpfungen sind im Alter von fünf bis sechs Jahren sinnvoll.

Außerdem empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) seit Mitte 2020 bereits auch Schwangeren, sich gegen Keuchhusten impfen zu lassen. Denn bevor ein Neugeborenes selbst geimpft werden kann, ist es den Viren schutzlos ausgeliefert. Bei einer Impfung in der Schwangerschaft übertragen sich die von der Mutter gebildeten Antikörper auf den Fötus. Empfohlen wird die Impfung gegen Keuchhusten zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels ab der 28. Schwangerschaftswoche. Besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt, sollte die Impfung ins zweite Schwangerschaftsdrittel vorgezogen werden. Für gesetzlich Versicherte übernehmen die Krankenkassen die Impfkosten.

Weitere Informationen über Nutzen und mögliche Nebenwirkungen gibt die AOK-Faktenbox unter www.aok.de/faktenboxen im Internet. (PM AOK Nordwest – Foto: AOK/hfr)

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