Quarantäne-Verordnung aktualisiert – digital und nutzerfreundlich

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Kiel – Wer aus einem internationalen Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich ab morgen (14.11.) vor der Einreise digital anmelden. Entlastung für die Gesundheitsämter: Sie werden künftig online informiert, wer in ihrem Zuständigkeitsbereich aus einem Risikogebiet einreist und sich in Quarantäne begeben muss. Dafür haben Bundesinnenministerium, Bundesgesundheitsministerium und Robert-Koch-Institut nun die Seite www.einreiseanmeldung.de veröffentlicht.

Gleichzeitig hat die Landesregierung nun ihre die Quarantäne-Verordnung entsprechend aktualisiert und den Bußgeldkatalog angepasst. Dieser sieht bei Verstößen Bußgelder zwischen 150 Euro und bis zu 10.000 Euro vor.

Die digitale Einreiseanmeldung ersetzt die bisherige papierbasierte Erfassung von Personen aus Risikogebieten. Reisende, die sich innerhalb der vergangenen zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen ab sofort die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Nach Eingabe aller notwendigen Informationen erhalten die Nutzer dann ein PDF-Dokument, das sie dem Beförderer oder der Grenzbehörde auf Aufforderung vorlegen müssen. Falls die digitale Anmeldung nicht möglich sein sollte, kann in Ausnahmefällen eine schriftliche Ersatzanmeldung, eine sogenannte Aussteigekarte, ausgefüllt werden. Diese muss dann beim Beförderer oder der Grenzbehörde abgegeben, oder nach der Einreise unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt werden.

Ausnahmeregelungen für Grenzpendler

Folgende Personengruppen müssen sich bei der Einreise nicht anmelden:

– Personen, die lediglich durch ein Risikogebiet durchgereist sind und dort kein Zwischenaufenthalt hatten,

– Personen, die nur zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen,

– Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarstaaten weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet – aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen,

– Personen, die beruflich bedingt in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, um grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug zu transportieren. (PM)

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