Foto: Arno Reimann
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Lübeck -Beamte des 4. Polizeireviers wurden am Donnerstag (28.4.) zu einer Ruhestörung im Lübecker Stadtteil St. Jürgen gerufen. Nachdem die Lärmquelle in einer Wohnung des Mehrfamilienhauses festgestellt und der Verantwortliche zur Ruhe ermahnt wurde, versuchte dieser, die Einsatzkräfte mit einer Handkreissäge anzugreifen. Verletzte gab es nicht.

Lärmbelästigung durch laute Musik

Gegen 4.45 Uhr meldeten Anwohner der Polizei eine Lärmbelästigung durch laute Musik aus einer Wohnung im Gernotweg. Die eingesetzten Polizisten konnten den Verursacher schnell ausfindig machen und forderten ihn auf, die Schlagermusik abzuschalten. Der 61-jährige Wohnungsnehmer ging daraufhin zwar zu seiner Musikanlage, doch verdoppelte er die Lautstärke. Aufgrund des uneinsichtigen Verhaltens entschlossen sich die Beamten, die Musik eigenhändig abzuschalten und das Gerät sicherzustellen.

Drohung mit Handkreissäge

Während der polizeilichen Maßnahme ergriff der Mann plötzlich eine unter seinem Wohnzimmertisch gelagerte und funktionsbereite Handkreissäge, hielt sie auf Kopfhöhe der Beamten und drohte ihnen unter Vorhalt des Sägeblattes. Durch die schnelle Reaktionsfähigkeit der Einsatzkräfte und mithilfe einfacher körperlicher Gewalt gelang es schließlich, den Angreifer zu überwältigen und etwaige Verletzungen abzuwenden.

Schlagstock zugriffsbereit

Der Lübecker, der sußerdem zugriffsbereit einen Schlagstock im Wohnzimmer aufbewahrt hatte, wurde gefesselt und mit Unterstützung einer weiteren Streifenwagenbesatzung ins Polizeigewahrsam gebracht. Zur Abwendung weiterer Gefahren erfolgte zudem die Sicherstellung der Kreissäge und des Schlagstocks.

Unterbringung in Fachklinik

Da das gezeigte Verhalten des Aggressors nicht auf die Einnahme bewusstseinserweiternder Substanzen zurückgeführt werden konnte und eine psychische Erkrankung nicht auszuschließen war, wurde der Mann auf richterlichen Antrag dem Gesundheitsamt vorgestellt und vorerst in einer Fachklinik untergebracht.

Die Polizei ermittelt nun wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.

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