Foto: Arno Reimann
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Lübeck – In der Nacht zum 1. März (Mittwoch) beobachtete eine Zeugin in der Schwartauer Allee in Lübeck, wie sich zwei junge Männer an einem weißen Kastenwagen zu schaffen machten und eine Seitenscheibe einschlugen. Die beiden Tatverdächtigen konnten noch in Tatortnähe durch die Polizei gestellt und vorläufig festgenommen werden. Auch ein gestohlenes Handy wurde gefunden.

Kurz nach halb vier Uhr morgens sah eine Zeugin aus ihrem Fenster in der Schwartauer Allee und beobachtete, wie zwei Männer in einen Ford Transit Kastenwagen einbrachen. Sie alarmierte die Polizei. Die rückte mit drei Streifenwagen an. Schnell konnten zwei Tatverdächtige unweit des Tatgeschehens entdeckt und kontrolliert werden. Nach kurzer Rücksprache mit der Zeugin wurde durch diese die Tatbeteiligung der beiden bestätigt.

Bei den beiden Männern handelt es sich um einen 22-Jährigen und einen 31-Jährigen mit identischem Wohnsitz in Schwerin. In unmittelbarer Nähe zu dem älteren der beiden wurde auf dem Boden liegend ein Handy gefunden, welches zuvor aus dem Transporter entwendet wurde. Das Mobiltelefon wird nun auf Spuren untersucht.

Beide Männer auch auffällig im Steinrader Weg

Während der Sachverhaltsaufnahme trat ein weiterer Zeuge an die Polizisten heran. Er erklärte, dass er die beiden Männer bereits gegen 23 Uhr in einem Fahrzeug im Steinrader Weg habe sitzen sehen. Der Ford Focus wurde überprüft und der Halter darüber in Kenntnis gesetzt. Ob aus dem Wagen etwas gestohlen wurde, konnte bislang nicht ermittelt werden.

Weitere Zeugen meldeten gegen 1.10 Uhr zwei verdächtige Personen in der Hansestraße, die mit Taschenlampen in mehrere Fahrzeuge leuchten würden. Durch Beamte des 2. Polizeireviers Lübeck konnten die beiden Männer kontrolliert und die Personalien aufgenommen werden. Bei der späteren Festnahme um kurz vor 4 Uhr morgens nach dem Einbruch in den Kastenwagen stellte sich heraus, dass es sich um dieselben Männer handelt.

Sie wurden nach einem kurzen Aufenthalt im Polizeigewahrsam entlassen, müssen sich jetzt aber in einem Strafverfahren wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls verantworten.

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