Foto: arstodo
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Lübeck – In der Nacht zu Sonntag (18.9.) fiel einer Streifenwagenbesatzung des 3. Polizeireviers Lübeck in der Marlistraße ein schwarzer Pkw VW Golf auf, der in Schlangenlinien in Richtung Heiligen-Geist-Kamp geführt wurde. Mehrere Anhalteaufforderungen durch die Polizei wurden von dem Fahrzeugführer missachtet. Nach einem kurzen Stopp rammte der Golf-Fahrer mit seinem Fahrzeug den schräg davor stehenden Streifenwagen. Der Fahrer war deutlich alkoholisiert.

Gegen Mitternacht bemerkte eine Streifenwagenbesatzung des 3. Polizeireviers in der Marlistraße einen VW Golf, der sichtbar in Schlangenlinien geführt wurde. Auch fuhr der Wagen immer wieder auf und gegen den rechten Bordstein und über die linken Leitlinien. An einer rot zeigenden Ampel blieb der Golf erst nach Passieren der Haltlinie stehen. Dort wartete er eine komplette Grünphase ab, ehe er bei erneutem Rotlicht losfuhr.

Die Beamten entschlossen sich zu einer Kontrolle. Doch sämtliche Signale wurden durch den Fahrzeugführer des Golfs missachtet. Noch immer wies dieser eine deutlich auffällige Fahrweise auf. Auch das Einschalten des Sondersignals „YELP“ (ein zusätzlich zum Martinshorn geschalteter Alarmton mit zusätzlichem Rotlicht) brachte den Golf-Fahrer nicht zum Anhalten. Verstärkung wurde angefordert.

Erst in der Straße Sandberg lenkte er an der dortigen Bushaltestelle halbseitig auf den Gehweg. Der Streifenwagen stellte sich leicht diagonal vor den Golf. In dem Moment fuhr dieser wieder an, rammte den Streifenwagen und kam endgültig zum Stehen. Verletzt wurde dabei niemand. So konnten die Beamten zügig den Streifenwagen verlassen und den Golf-Fahrer aus seinem Wagen sprechen. Dabei handelte es sich um einen 26-jährigen Lübecker.

Die Polizisten stellten deutlichen Atemalkoholgeruch bei dem jungen Mann fest. Ein Test ergab einen vorläufigen Wert von 1,78 Promille. Dies hatte die Entnahme einer Blutprobe und die Beschlagnahme des Führerscheins zur Folge. Das Auto des sich einsichtig zeigenden Mannes konnte nahegelegen ordnungsgemäß abgestellt werden. An beiden Fahrzeugen entstand geringer Sachschaden. Nach den polizeilichen Maßnahmen wurde der Lübecker aus diesen entlassen. Er wird sich in einem Strafverfahren wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung verantworten müssen.

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