Foto: Arno Reimann
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Puttgarden – Der Mann war wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln (BTM) in nicht geringen Mengen und Beihilfe zum Handel mit BTM zu 2 Jahren und 10 Monaten Gefängnisstrafe verurteilt worden. Dieser Tage kontrollierte die Bundespolizei in Puttgarden einen Pkw mit niederländischen Kennzeichen. Auf dem Beifahrersitz saß ein 33-jährige Niederländer, der seinen Reisepass zur Kontrolle vorlegte. Im Zuge der Überprüfung kam eine Fahndung zur Festnahme des Mannes heraus.

Um ganz sicher zu gehen, dass er der Richtige war, wurde er mit zur Dienststelle genommen und zur Überprüfung seine Fingerabdrücke genommen.

Nach Bestätigung des Haftbefehls wurde der Niederländer verhaftet und der Haftbefehl wurde angefordert.

Das Landgericht Kleve hatte den Mann 2011 wegen Einfuhr von BTM und Beihilfe zum Handel rechtskräftig zu 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Aus der Haft wurde er dann 2012 in die Niederlande abgeschoben.

Die verbliebenen 516 Tage Restfreiheitsstrafe wird er jetzt, nach seiner Einreise nach Deutschland, verbüßen müssen.

Die Möglichkeit diese Strafe durch Zahlung einer Geldstrafe zu umgehen, findet hier keine Anwendung.

Nach Abschluss der Maßnahmen wurde er mit dem Streifenwagen zur JVA gefahren

Hintergrund:

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord- und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.

Dazu sind ihr als operative Dienststellen die Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente „Bundespolizei See“, um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee (Schengen-Außengrenze) zu überwachen.

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt circa 2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte, Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte. Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr. Dazu gehören insbesondere:

– der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,

– die bahnpolizeilichen Aufgaben

– die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und

umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.

Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter www.bundespolizei.de

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