Polizei warnt mit Plakataktion in Schleswig-Holstein vor Unfällen unter Alkoholeinfluss: "Don't 'Punsch' and drive!"
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Lübeck – Bei Schwerpunktkontrollen zu Drogen- und Alkoholverstößen im Straßenverkehr haben sechs Beamte des 4. Polizeireviers am 9.12. in den Nachmittags- und frühen Abendstunden in Lübeck 60 Verkehrsteilnehmer überprüft. Sechs Fahrern wurden Blutproben entnommen, weil sie unter dem Verdacht stehen, ihr Fahrzeug unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln geführt zu haben.

Polizei warnt mit Plakataktion in Schleswig-Holstein vor Unfällen unter Alkoholeinfluss: „Don’t ‚Punsch‘ and drive!“

Wenn die Wirkstoffe im Blut nachgewiesen werden, erwartet die Kraftfahrzeugführer eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot; zudem müssen unter Drogen stehende Fahrzeugführer mit einem Verfahren der Führerscheinstelle rechnen, die die generelle Eignung zum Führen von führerscheinpflichtigen Fahrzeugen prüft.

Kontrolliert wurde auch ein 32-jähriger Lübecker, der um 12.30 Uhr seine Kinder von der Schule abholen wollte. Dem Vater war die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil entzogen worden. Die Kinder musste er anschließen zu Fuß nach Hause begleiten. Den Mann erwartet eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Gegen 15.30 Uhr  wurde in der Straße am Flugplatz der 20-jährige Fahrer eines Pkw kontrolliert. Schon beim Öffnen der Fahrertür schlug den Beamten eine Marihuana-Wolke entgegen. Im Fahrzeug fanden die Beamten geringe Mengen Marihuana. Der Fahrer hatte offensichtlich unmittelbar vor Fahrtantritt noch einen Bong geraucht, was er später zugab. Neben der Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Fahrens unter Drogeneinfluss erwartet ihn auch eine Strafanzeige wegen Besitzes von Drogen.

Gegen 18.05 Uhr kontrollierten die Beamten in der Falkenstraße einen E-Scooter-Fahrer, bei dem deutliche Anzeichen für vorangegangenes Kiffen festgestellt wurden. Außerdem fanden die Beamten bei dem 20-jährigen Lübecker noch 10 Gramm Marihuana, das beschlagnahmt wurde.

Auch bei Alkoholkonsum werden E-Scooter wie normale Personenkraftwagen betrachtet: Wer mit 0,3 Promille einen Unfall baut, begeht eine Straftat, wer mit 1,1 Promille fährt ebenso. Und schon 0,5 Promille werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Die Polizei rät deshalb den E-Scooter einfach stehen zu lassen, wenn man auf dem Weihnachtsmarkt getrunken hat. Also: „Don’t Punsch and drive!“

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