Das 1. Polizeirevier in Lübeck in der Mengstraße ist telefonisch wieder erreichbar - Foto: Arno Reimann
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Lübeck – In der Nacht auf Donnerstag (28.10.) wurde in St. Gertrud in eine Pizzeria eingebrochen. Der Tatverdächtige verschaffte sich gewaltsam Zutritt zu den Geschäftsräumen, um dort nach Wertgegenständen zu suchen. Er konnte jedoch festgenommen werden und wurde bereits gestern durch das Amtsgericht Lübeck im beschleunigten Verfahren verurteilt.

Gegen 0.30 Uhr informierte ein 26-jähriger Angestellter der Pizzeria die Polizei über einen Einbruchdiebstahl in die Geschäftsräume. Ein maskierter Tatverdächtiger hatte sich gewaltsam Zutritt in die Pizzeria verschafft. Die alarmierten Beamten des 3. Polizeireviers und des Kriminaldauerdienstes durchsuchten die Pizzeria sowie die Außenanlagen. Es konnte ein 38-jähriger Mann noch auf dem Grundstück in einer Hecke festgenommen werden. Neben ihm fanden die Beamten den Kuhfuß, eine Mütze und Handschuhe. Wertgegenstände hatte der Beschuldigte nicht gefunden, aber eine Flasche Mineralwasser mitgenommen.

Da er in Deutschland über keinen festen Wohnsitz verfügt, wurde der Beschuldigte nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung dem Zentralgewahrsam Lübeck zugeführt. Noch am Donnerstag stellte die Staatsanwaltschaft Lübeck beim Amtsgericht Lübeck den Antrag, den Mann in Hauptverhandlungshaft zu nehmen und wegen der klaren Beweislage binnen einer Woche im beschleunigten Verfahren gegen ihn zu verhandeln. Die Hauptverhandlungshaft blieb dem 38-Jährigen erspart, denn das Amtsgericht führte die Hauptverhandlung noch am selben Tage im beschleunigten Verfahren durch und verhängte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 8 Euro, insgesamt mithin 720 Euro, wegen Diebstahls im besonders schweren Fall gegen ihn.

Sichtlich beeindruckt von der direkten Reaktion der Strafverfolgungsbehörden nahm der Angeklagte das Urteil an, so dass es rechtskräftig wurde.

Hinweis: Das beschleunigte Verfahren gemäß §§ 417 Strafprozessordnung (StPO) ist eine besondere Verfahrensart vor dem Strafrichter und dem Schöffengericht zur effektiven Abarbeitung einfacher Sachverhalte mit klarer Beweislage, die zur sofortigen Verhandlung geeignet sind.

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