Foto: Arno Reimann
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Oldenburg i.H. – Eine operative Streifenwagenbesatzung der gemeinsamen Fahndungsgruppe Schengen hat in Oldenburg i. H. am Dienstag (6.6.) die Insassen eines Mercedes Benz kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass der Beifahrer sich offenbar illegal in Deutschland aufhält. Bei weiteren Kontrollen wurden unter anderem Versicherungsverstöße festgestellt.

Gegen 11.30 Uhr fiel der Streife der gemeinsamen Fahndungsgruppe, die am Polizei-Autobahn- und Bezirksrevier Scharbeutz angegliedert ist, auf der Autobahn A1 ein in Richtung Norden fahrender Mercedes der E-Klasse auf. In Höhe Oldenburg i.H. wurde das Fahrzeug angehalten und auf einen Parkplatz geführt. Es wurden der 30-jährige Fahrer und ein 22-jähriger Beifahrer kontrolliert.

Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass sich der 22-Jährige unberechtigt in Deutschland aufhält. Es bestand der Verdacht der illegalen Einreise und Beschäftigung, sowie der Schleusung. Beide Personen wurden vorläufig festgenommen und für weitere Maßnahmen zum gemeinsamen Ermittlungsbüro der Bundespolizei nach Puttgarden gebracht.

Nach einer ersten Befragung wurden beide wieder entlassen. Ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Aufenthaltsgesetz gegen den Fahrer wurde eingeleitet. Für den 22-Jährigen ist ein Asylverfahren eröffnet worden.

Nachdem die Gemeinsame Fahndungsgruppe Schengen im vergangenen Monat ihr zwanzigjähriges Bestehen feierte, zeigte dieser Sachverhalt einmal mehr, wie gut die Zusammenarbeit zwischen der Landespolizei, der Bundespolizei und dem Zoll funktioniert und dass diese weiterhin wichtig ist.

Zu einem weiteren Einsatz in Oldenburg i.H. kam es am späten Nachmittag desselben Tages, als gegen 17.25 Uhr ein 26-Jähriger Mann mit seinem Audi in eine Kontrolle geriet. Für das Fahrzeug bestand kein gültiger Versicherungsschutz. Die Weiterfahrt wurde untersagt und die Kennzeichenschilder wurden sichergestellt. Den 26-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz.

Einen ähnlich gelagerten Sachverhalt ereilte knapp fünf Stunden später die Nachtdienststreife der Fahndungsgruppe. Ihnen fiel ein 36-Jähriger auf der Autobahn A1 Richtung Norden fahrend auf, der, wie sich in der Kontrolle herausstellte nicht nur keinen Versicherungsschutz für sein Fahrzeug besaß, sondern dieses gänzlich nicht zugelassen hatte. Hier wurde zu dem Strafverfahren auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen die Zulassungsverordnung eingeleitet.

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