(Foto: ar)
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Lübeck – Die Lübecker Staatsanwaltschaft und das 3. Polizeirevier der Polizeidirektion Lübeck haben nach der gestrigen Bombendrohung strafrechtliche Ermittlung unter  anderem wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§126 StGB) aufgenommen.

Die Polizei hatte gestern Vormittag von einer Bombendrohung gegen das Amtsgericht in Lübeck Am Burgfeld erfahren. Das Gebäude wurde daraufhin umgehend geräumt und abgesperrt. Wie die Polizei mitteilte, kam es „zu keinem schädigenden Ereignis. Der Einsatz war um 14.15 Uhr beendet“.

Zehn Sprengstoffsuchhunde aus der Polizeidirektion Lübeck sowie aus Flensburg, Itzehoe, Ratzeburg und Neumünster suchten die Liegenschaft ab. Es wurden kein verdächtiger Gegenstand und keine Hinweise auf Sprengstoff gefunden.

Bombendrohungen gab es gestern auch in mehreren anderen Städten wie zum Beispiel in Wolfsburg, Erfurt und Mainz.

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