Foto: Arno Reimann
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Lübeck – Die Frau, die in einem Drogeriemarkt in Travemünde einer Verkäuferin ins Gesicht geschlagen hatte, ist heute (25.2.) in einem beschleunigten Verfahren vor dem Amtsgericht Lübeck zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Die Frau hatte sich am 9. Februar 2021 zunächst unerkannt vom Tatort entfernen können. Eine Auswertung der von der Drogerie zur Verfügung gestellten Aufnahmen der Videoüberwachung des Marktes hatte sodann jedoch ergeben, dass die Täterin der Polizei bekannt war. Diese räumte die Tat gegenüber den sie aufsuchenden Polizeibeamten auch unumwunden ein.

Nach kurzer Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde dort entschieden, dass ein Antrag auf Verhandlung des Falls im sogenannten beschleunigten Verfahren gestellt werden sollte. Dank des umgehenden Abschlusses der noch offenen Ermittlungen durch die Polizeistation Travemünde konnte der Antrag bereits am 16.2.2021 beim zuständigen Amtsgericht Lübeck gestellt werden. Der Richter terminierte umgehend und heute wurde bereits die Hauptverhandlung durchgeführt.

Wie die Staatsanwaltschaft Lübeck und die Polizeidirektion Lübeck in einer gemeinsamen Medieninformation weiter mitteilen, zeigte sich die Angeklagte, die als Grund für Ihr Handeln angab, sie sei als Kundin unfreundlich behandelt worden, zunächst noch ausgesprochen uneinsichtig. Auf der Grundlage der Angaben der geschädigten Verkäuferin und nach Einsichtnahme in die Videoaufzeichnungen waren Staatsanwaltschaft und Gericht indes überzeugt, dass der Faustschlag gegen die junge Frau jeder Rechtfertigung entbehrte. Das Gericht verhängte daher auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20 Euro, insgesamt mithin 1.000 Euro, gegen die Angeklagte.

Die Angeklagte zeigte sich durch das Urteil dann doch sichtlich beeindruckt und nahm dieses an.

Hinweis: Das beschleunigte Verfahren gem. §§ 417 Strafprozessordnung (StPO) ist eine besondere Verfahrensart vor dem Strafrichter und dem Schöffengericht zur effektiven Abarbeitung einfacher Sachverhalte mit klarer Beweislage, die zur sofortigen Verhandlung geeignet sind. (PM)

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