Über 6.300 Fahrzeuge wurden durch die Landespolizei Schleswig-Holstein kontrolliert. 48 alkoholisierte Pkw-Fahrer wurden festgestellt. Die einzelnen Fälle beinhalten dabei nahezu ausgeglichen die Verwirklichung von Straftatbeständen als auch von Ordnungswidrigkeiten.
In 60 Fällen fielen Autofahrer unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln auf, wobei der Großteil dieser Fälle sich im Bereich der Ordnungswidrigkeiten bewegte (52).
„Das Verhältnis von kontrollierten Fahrzeugen zu festgestellten Verstößen mag auf den ersten Blick mit circa 2,5 Prozent ganz gut aussehen“, äußert Lars Hilgendorff, zuständig für verkehrspolizeiliche Angelegenheiten im Landespolizeiamt. Doch er mahnt: „146 Autos, die von nicht vollständig fahrtüchtigen Personen geführt werden, sind eine ganze Menge. Diese Personen erzeugen nicht nur Gefahrensituationen, sondern können dazu auf Grund der Rauschzustände auch nicht mehr adäquat reagieren.“
Im Bereich der Polizeidirektion Lübeck wurde eine Person mit 3,67 Promille kontrolliert und ein Motorradfahrer in der Polizeidirektion Flensburg wies 2,52 Promille. Traurige „Spitzenwerte“, die für die Verursacher eine massive, lebensgefährliche Alkoholvergiftung bedeuten kann. Im deutschen Verkehrsrecht stellt dies eine Straftat dar und zieht den sofortigen Führerscheinentzug, eine hohe Geld- oder Freiheitsstrafe, eine Sperrfrist für die Neuerteilung, sowie eine zwingende Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nach sich.
Dass intensive Kontrolltätigkeiten dieser Art ihre Berechtigung haben, zeigt sich zudem in weiteren Feststellungen der vergangenen Roadpol-Woche. Die Polizistinnen und Polizisten setzen den EU-weiten, durch Roadpol vorgegebenen Schwerpunkt um, achteten jedoch bei den Kontrollen selbstverständlich auf die gesamte Verkehrssicherheit. So wurden insgesamt 60 Personen festgestellt, die ohne gültige Fahrerlaubnis Fahrzeuge widerrechtlich führten. In Deutschland ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis keine bloße Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach § 21 StVG. Es drohen empfindliche Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, die im Wiederholungsfall deutlich höher ausfallen können.
„Aus unserer Sicht haben sich die Kontrollmaßnahmen abermals gelohnt“, resümiert Hilgendorff. „Wir werden als Landespolizei Schleswig-Holstein auch weiterhin Kontrollen durchführen und für die Verkehrssicherheit einstehen.“
Die kommende Roadpol-Kontrollwoche läuft vom 3.8.26 bis 9.8.26 mit Schwerpunkt „Geschwindigkeitsüberschreitungen“.









