Lübeck – Mit einem internationalen Haftbefehl fahnden die Staatsanwaltschaft Lübeck und die Bezirkskriminalinspektion Lübeck nach dem 44 Jahre alten Christo Stoyanov. Er ist rechtskräftig im Jahre 2023 zu fünf Jahren Freiheitsstrafe wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes durch das Landgericht Lübeck verurteilt worden. Zum Haftantritt ist er nicht erschienen, den Ermittlungen nach hat er sich ins Ausland abgesetzt.
Wie die Staatsanwaltschaft Lübeck und die Polizeidirektion Lübeck in einer gemeinsamen Medieninformation weiter mitteilen, wird zur Erlangung weiterer Hinweise der Fall am 8. Oktober um 20.15 Uhr in der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY…ungelöst“ ausgestrahlt. Hinweise aus der Bevölkerung nimmt die Polizei unter der zentralen Rufnummer 0451-1310 entgegen.

Der Tatzeitraum erstreckte sich von 2010 bis 2013. Christo Stoyanov (Staatsbürgerschaft: deutsch) war als ehrenamtlicher Betreuer eines sozialen Vereins tätig und hat diese Stellung ausgenutzt, um ein von ihm betreutes Kind mehrfach sexuell zu missbrauchen. Das Landgericht Lübeck hat ihn am 3. Juli 2023 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Zum Haftantritt hat er sich nicht gestellt. Es wurde Haftbefehl erlassen, umfangreiche Ermittlungen wurden eingeleitet. Diese ergaben, dass sich Christo Stoyanov nach dem Urteil ins Ausland abgesetzt hat, um sich der Haft zu entziehen.
Den aktuellen Erkenntnissen nach reiste er nach Bulgarien, wo er über familiäre Verbindungen verfügt, setzte sich aber im Anschluss nach Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten ab, wo er sich zuletzt aufhielt und vermutlich auch weiterhin befindet.
Der vorliegenden Beschreibung nach ist Christo Stoyanov circa 170 cm groß und von untersetzter bis dicklicher Statur. Er trägt kurze, schwarze Haare, eine Brille und er hat ein rundliches Gesicht.
Christo Stoyanov ist IT-Unternehmer und betreibt seine Geschäfte, wozu auch das sogenannte „Bitcoin-Mining“ gehört, vom Ausland aus. Zuletzt aus den Vereinigten Arabischen Emiraten. Er dürfte jedoch auch weiterhin Geschäftspartner und Auftraggeber in Deutschland haben. Grundsätzlich nutzte der Gesuchte insbesondere im geschäftlichen Bereich seinen Klarnamen. Da er sich der ausstehenden Haftstrafe und des diesbezüglichen Haftbefehls zweifelsfrei bewusst ist, könnte er jedoch auch unter Alias-Personalien auftreten um seine Identität zu verschleiern.
Polizei und Staatsanwaltschaft erhoffen sich durch die Öffentlichkeitsfahndung durch die Bevölkerung aber auch durch Geschäftsleute Hinweise auf den konkreten Aufenthaltsort des Gesuchten, im Inland wie im Ausland, sowie gegebenenfalls zu alternativen Personalien.
Während der Fernsehübertragung wird bei der Polizeidirektion Lübeck ein Hinweistelefon unter der Rufnummer 0451-1310 eingerichtet. Zeugen können sich aber auch bei jeder anderen Polizeidienststelle melden.
(Quelle: Dr. Jens Buscher – Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Lübeck – Ulli Fritz Gerlach – Pressesprecher der Polizeidirektion Lübeck)