Ostholstein Schlag 12 am Montag, 8.3.2021

Wirtschafts- und Tourismusminister Bernd Buchholz sieht Licht und Schatten beim Blick auf die neue Corona-Verordnung hierzulande. Licht, weil der Einzelhandel in Schleswig-Holstein mit Ausnahme der Stadt Flensburg seit heute wieder öffnet. Schatten, weil für Gastronomen und den Tourismus samt Veranstaltungsbranche noch keine echte Perspektive vorliegt. Dennoch bleibt Buchholz optimistisch. Mehr dazu hier

Die Lockerungen der neuen Corona-Verordnung gelten in Schleswig-Holstein von heute an. Dabei werden zahlreiche Beschränkungen unter Auflagen aufgehoben. Ministerpräsident Daniel Günther: „In vielen Lebensbereichen können wir angesichts der derzeitigen Infektionslage die bisherigen Einschränkungen erleichtern. Wichtig ist, dass wir alle gemeinsam weiterhin die notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln einhalten und mit der Situation verantwortungsbewusst umgehen, damit wir uns und andere nicht gefährden.“

Einige Änderungen in der Übersicht:

Kontaktregeln:

Private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt sind wieder möglich, aber auf maximal fünf Personen beschränkt. Soweit ein Haushalt bereits aus fünf Personen oder mehr besteht, dürfen die Mitglieder dieses Haushalts sich wie bisher mit einer weiteren Person treffen. Paare mit getrennten Wohnsitzen gelten als ein Haushalt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.

Einzelhandel:

Der Einzelhandel kann unter Auflagen (Hygienekonzepte usw.) wieder öffnen. Die Kundenzahl ist auf eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt. Für Verkaufsstellen mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern gilt eine Begrenzung von einer Person je 20 Quadratmeter der darüberhinausgehenden Fläche. Ausgenommen von diesen Regelungen sind Verkaufsstellen, deren Sortiment hauptsächlich aus Lebensmitteln besteht. Beispiel: Auf 1.000 Quadratmetern Verkaufsfläche sind gleichzeitig 90 (80+10) Kunden erlaubt.

Körpernahe Dienstleistungen:

Auch Tattoo-, Kosmetik- und Massagestudios können nun wieder öffnen – mit entsprechenden Hygienekonzepten und Kontaktdatenerhebung. Dienstleisterinnen und Dienstleister sowie Kundinnen und Kunden müssen qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckungen tragen. Wenn bei der Behandlung im Gesicht der Kundin bzw. des Kunden nicht dauerhaft eine entsprechende Maske getragen werden kann, sind weitere Schutzmaßnahmen erforderlich, u.a. ein negativer Covid-19-Test der Kundin/des Kunden sowie ein Testkonzept der Dienstleisterin bzw. des Dienstleisters für das Personal.

Freizeit und Kultur:

Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken und Archive können unter Auflagen (Hygienekonzept, Begrenzung der Besucherzahl, Kontaktdatenerhebung) wieder öffnen, ebenso Sonnenstudios und botanische Gärten.

Sport:

Kontaktfreier Sport mit bis zu 10 Personen außerhalb geschlossener Räume ist möglich. Zudem können draußen bis zu 20 Kinder (bis 14 Jahre) unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters und mit Kontaktdatenerhebung Sport treiben. Sport in geschlossenen Räumen ist weiterhin allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person möglich. In großen Räumen bzw. Hallen können auch mehr Personen Sport treiben (mindestens 80 Quadratmeter Fläche pro Person). Auch in Sportanlagen innerhalb geschlossener Räume und beim Kindersport müssen Hygienekonzepte vorliegen und Kontaktdaten erhoben werden.

Außerschulische Bildungsangebote:

Fahr- und Flugschulen können mit entsprechenden Hygienemaßnahmen und -konzepten den Betrieb aufnehmen, Musikschulen können Einzelunterricht anbieten, Erste-Hilfe-Kurse und Kurse in Hundeschulen (im Außenbereich mit bis zu zehn Personen einschließlich Trainerin oder Trainer) können stattfinden.

Pflegeeinrichtungen:

Bewohnerinnen und Bewohner vollstationärer Einrichtungen, in denen ein hinreichender Impfschutz (mindestens zwei Wochen nach abgeschlossener Impfserie) gegen eine Infektion mit dem Coronavirus besteht, können in Gemeinschaftsräumen der Einrichtung wieder Gruppenangebote nutzen.

Einrichtungen der Eingliederungshilfe:

Angestellte sowie externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung tragen und sind mindestens zweimal wöchentlich auf eine Infektion mit dem Coronavirus zu testen.

Kinder- und Jugendhilfe:

Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sind als Präsenzveranstaltung mit bis zu zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern in einer festen Gruppe zulässig.

Konkretisiert wurden außerdem Regelungen zu erforderlichen Hygieneplänen der Krankenhäuser.

Für Flensburg und Umgebung regeln die Stadt Flensburg und der Kreis Schleswig-Flensburg angesichts des dortigen Infektionsgeschehens weitere Maßnahmen per Allgemeinverfügung. 

Die bereits gültige Quarantäne-Verordnung wurde bis zum 28. März verlängert.

Verordnungen und Erlasse im Internet hier

Foto: arstodo

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert in Schleswig-Holstein ist von 45,8 auf 45,6 leicht gesunken. Der Kreis Ostholstein verzeichnet einen leichten Anstieg von 31,9 auf 32,4. In der Hansestadt Lübeck ist der Wert weiter gesunken – auf 24,9. Wie das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter mitteilt, liegt der Wert, der die Zahl der Neuinfektionen der vergangenen Tage auf 100.000 Einwohner berechnet darstellt, bundesweit bei 68,0 (Vortag 66,1).

Weitere Werte aus Schleswig-Holstein (in Klammern der Wert am Vortag):

Stadt Flensburg 99,8 (100,9)

Kreis Stormarn 72,1 (70,0)

Kreis Segeberg 68,2 (63,9)

Kreis Herzogtum Lauenburg 67,7 (67,2)

Kreis Schleswig/Flensburg 56,7 (58,2)  

Stadt Neumünster 53,6 (51,1)

Stadt Kiel 50,6 (52,7)

Schleswig-Holstein hat im Norden mit 45,8 weiterhin den niedrigsten Sieben-Tage-Inzidenzwert. Bremen 62,8; Niedersachsen 62,9; Mecklenburg-Vorpommern 68,1; Hamburg 73,3.

Binnen eines Tages haben die Gesundheitsämter dem RKI 5.011 Neuinfektionen mit dem Corona-Virus gemeldet. Die Zahl der Todesfälle innerhalb von 24 Stunden wird mit 34 angegeben. Vor Wochenfrist wurden 4.732 Neuinfektionen und 60 Todesfälle registriert.

Foto: arstodo

Die Landespolizei hat die Kontrollwoche „Nicht ohne Gurt, aber ohne Handy!“ gestartet. Landesweit wird verstärkt die richtige Sicherung von Fahrzeuginsassen (Gurtpflicht) kontrolliert. Zweiter Schwerpunkt der Kontrollaktion ist das Thema Ablenkung, also die verbotswidrige Nutzung von Handy, Smartphone und Co. am Steuer.

„Wir wollen sensibilisieren und die Verpflichtung zum Anlegen des Sicherheitsgurtes ins Bewusstsein rufen. Es ist unser Ziel, auch auf die besonderen Gefahren für Kinder als Mitfahrende aufmerksam zu machen. Wir werden deshalb eine Woche lang im ganzen Land verstärkt kontrollieren und Verstöße gegen die Gurtpflicht konsequent ahnden“, erklärt Uwe Thöming, der im Landespolizeiamt Schleswig-Holstein zuständig für die Verkehrssicherheitsarbeit ist.

Die passiven Sicherheitssysteme moderner Kraftfahrzeuge (Airbag, Gurt, Gurtstraffer) können nur im Zusammenwirken optimal funktionieren und größtmöglichen Schutz der Insassen bieten. Sicherheitsgurte retten Leben! Die Schwere der Unfallfolgen hängt oftmals davon ab, ob ein Sicherheitsgurt angelegt war oder nicht. Ein besonderes Augenmerk gilt hier der ordnungsgemäßen Sicherung von Kindern in Kraftfahrzeugen, da der Anteil von Kindern, die als Mitfahrer in Kraftfahrzeugen verletzt wird, seit Jahren anhaltend hoch ist.

Verstöße gegen die Gurtpflicht werden mit 30 Euro Verwarnungsgeld geahndet, wer Kinder im Fahrzeug nicht sichert, muss mit bis zu 70 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Wie werden Kinder richtig gesichert?

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen nur mitgenommen werden, wenn geeignete Rückhalteeinrichtungen benutzt werden. Diese sind unter Beachtung der Größenvorgaben an der ECE-Kennzeichnung erkennbar. Nähere Informationen dazu sind zum Beispiel auf der Homepage der Landespolizei www.polizei.schleswig-holstein.de, Rubrik Verkehrssicherheit zu finden.

Schwerpunkt Ablenkung

Ablenkung ist eine zunehmende und oft unterschätzte Gefahr im Straßenverkehr. Diesem Umstand hat der Verordnungsgeber Rechnung getragen und den Sanktionsrahmen des § 23 Abs. 1a StVO über Mobil- und Autotelefone hinausgehend auf elektronische Geräte der Kommunikation, Information oder Organisation deutlich erweitert und die Sanktionshöhe auf mindestens 100 Euro drastisch erhöht. Wer bei 50 km/h nur 2 Sekunden auf sein Smartphone schaut, ist fast 30 Meter im „Blindflug“ unterwegs. Diese 30 Meter fehlen als Reaktions- und Bremsweg.

Ergänzende Informationen zu den Kontrollaktionen der Landespolizei

Die Landespolizei kontrolliert regelmäßig das ganze Jahr über, ergänzt diese Kontrollen jedoch mehrmals im Jahr mit europaweit abgestimmten Schwerpunktwochen, zum Beispiel zu

Foto: arstodo

Alkohol und Drogen, Schwerlastverkehr, Gurtpflicht und Handy oder Geschwindigkeit.

Die Landespolizei Schleswig-Holstein setzt zur Senkung der Unfallzahlen und Reduzierung der Unfallfolgen auf fortlaufende Überwachungs- und Aufklärungsarbeit, um Risiken und Folgen des Fehlverhaltens im Straßenverkehr deutlich zu machen und repressiv gegen Verstöße vorzugehen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

3,597FansGefällt mir

auch interessant

„Sei schlauer als der Klauer!“

Lübeck - Aufgrund des Erfolgs im vergangenen Jahr besteht auch in diesem Jahr bei der Polizei in Eichholz für Interessierte wieder die Möglichkeit, ihr...