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Im Kreis Ostholstein ist der Inzidenzwert auf 88,8 (gestern 85,3; vorgestern 78,8) gestiegen. Mit dem Wert von heute (24.4.) bedeutet das den Spitzenplatz nach den vier „100er-Kreisen“ Steinburg (106,9), Pinneberg (106,6), Stormarn (106,1) und Lauenburg (101,5). Die Hansestadt Lübeck liegt bei 57,3 (gestern 53,1). Wie das Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlicht, liegt der Inzidenzwert bundesweit bei 164,4 (gestern 164,0).

Im Norden ist in den Bundesländern (bis auf Schleswig-Holstein mit einem Anstieg von 73,5 auf 75,8) durchgängig ein minimaler Rückgang verzeichnet: Bremen 164,1; Mecklenburg-Vorpommern 139,4; Niedersachsen 113,4; Hamburg 105,0.

Der Inzidenzwert gibt an, wie viele Menschen je 100.000 Einwohner sich in den vergangenen sieben Tagen mit dem Corona-Virus angesteckt haben.

Die Gesundheitsämter haben dem RKI binnen 24 Stunden 23.392 Corona-Neu-Infektionen und 286 neue Todesfälle gemeldet. Vor Wochenfrist waren es 23.804 Neuinfektionen und 219 Todesfälle.

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Foto: arstodo

Was gilt bei einer Inzidenz über 100?  – Dazu hat die Landesregierung ihren Erlass aktualisiert. So ergeben sich aus den Beschlüssen zum Bundesinfektionsschutzgesetz mit dem Inkrafttreten verschiedene Änderungen. Die „Notbremse“ greift, wenn die 7-Tage-Inzidenz (Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner/Woche) in einer kreisfreien Stadt oder einem Kreis an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Entsprechende Regeln gelten dann am übernächsten Tag.

Beispiel: In einem Kreis, der Montag, Dienstag und Mittwoch in der Inzidenz über 100 liegt, gelten die entsprechenden Regeln ab Freitag.

Die Maßnahmen enden dann, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt.

Die Inzidenzahlen für die Kreise und kreisfreien Städte sind hier zu finden im Internet: www.schleswig-holstein.de/coronavirus-zahlen

Aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz ergeben sich für betroffene Kreise und kreisfreie Städte unter anderem folgende Regelungen:

·       Private Treffen sind auf die Angehörigen eines Hausstandes und maximal eine weitere Person begrenzt. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren.

·       Zwischen 22 und 5 Uhr gelten Ausgangsbeschränkungen. Nur in Ausnahmefällen (Notfälle, Berufsausübung, Hund ausführen) darf die Wohnung oder das eigene Grundstück verlassen werden. Joggen und Spaziergänge bleiben bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine.

·       Geschäfte können Kunden nur einlassen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Steigt der Inzidenzwert über 150, ist nur noch das Abholen bestellter Waren (Click &Collect) erlaubt. Ausgenommen von diesen Regelungen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs (zum Beispiel Lebensmittelgeschäfte, Babyfachmärkte, Apotheken, Drogerien, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte).

·       Körpernahe Dienstleistungen werden weitgehend untersagt – zulässig bleiben medizinisch, therapeutisch, pflegerischen oder seelsorgerisch notwendige Dienstleistungen sowie Friseur- und Fußpflegeleistungen; Kundinnen und Kunden benötigen aber ein negatives Testergebnis.

·       Die Gastronomie ist geschlossen (inkl. Außengastronomie).

·       Kontaktloser Sport im Freien ist nur alleine, zu zweit oder dem eigenen Haushalt erlaubt. Kinder unter 14 Jahren dürfen kontaktlosen Sport draußen maximal zu fünft treiben.

Welche weiteren Regelungen gibt es?

Die Landesregierung hat zudem eine Neufassung des so genannten „100er-Erlasses“ veröffentlicht. Analog zur Bundesregelung muss der betroffene Kreis beziehungsweise die betroffene kreisfreie Stadt diese Maßnahmen ebenfalls jeweils zum übernächsten Tag durch eine Allgemeinverfügung umsetzen. Darunter fallen derzeit der Kreis Herzogtum Lauenburg und der Kreis Stormarn.

·       Für die Schulen, Kitas, Krippen und Horte hält die Landesregierung angesichts der bisherigen Erfahrungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens an den bisherigen Regelungen fest: Bei einer stabilen Inzidenz über 100 gelten hier Distanzlernen bzw. Notbetreuung. Das Gesundheitsamt kann als Ausnahme in diesem Bereich und in Abstimmung mit der örtlichen Schulaufsicht bzw. dem örtlichen Träger der Jugendhilfe entscheiden, dass die Umsetzung dieser Regelung erst zum Montag der Folgewoche erfolgt.

·       Der Ausschank und der Verzehr von alkoholhaltigen Getränken ist im öffentlichen Raum untersagt.

·       Das Betreten von Verkaufsstellen des Einzelhandels und von Wochenmärkten ist nur durch eine Person pro Haushalt gestattet. Eine Begleitung durch eine erforderliche Assistenz ist gestattet. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen das jeweilige Elternteil begleiten.

·       Der theoretische Unterricht in Fahrschulen kann nur als Fernunterricht erfolgen. Hiervon ausgenommen sind bestimmte Bereiche nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.

·       Die Ausbildung von Hunden in Hundeschulen ist mit bis zu fünf Personen möglich.

·       Angebote der Kinder- und Jugendhilfe (jenseits von Kindertagesstätten und Kindertagespflege) sind mit bis zu fünf teilnehmenden Personen möglich.

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Die Bäderregelung in Schleswig-Holstein bleibt weiter ausgesetzt – vorerst bis zum 2. Mai. Die entsprechende Änderungsverordnung tritt heute (24. April) in Kraft. Wie Wirtschafts- und Tourismusminister Dr. Bernd Buchholz sagte, gelte dies auch für die Tourismus-Modellregionen Eckernförde und Schlei. „Auch, wenn wir bundesweit die geringsten Corona-Infektionszahlen haben, ist die Bäderregelung derzeit weder sinnvoll und angesichts kaum vorhandener Übernachtungstouristen vorerst auch nicht notwendig“, so Buchholz. Normalerweise startet jedes Jahr am 15. März die Tourismus-Saison in Schleswig-Holstein. In 95 Städten und Gemeinden im Land – vor allem an den Küsten –  dürfen dann die Geschäfte auch sonntags öffnen. Die Bäderverordnung dient dazu, dass sich vor allem Touristen an den Wochenenden Vorräte beschaffen können.

Foto: arstodo

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In Ostholsteins Nachbarkreis Stormarn gilt von heute an die „Notbremse“. Die Außengastronomie ist wieder geschlossen. Die privaten Kontakte sind nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren Person erlaubt. Eine Ausgangssperre besteht von 22 Uhr bis 5 Uhr.

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Die Schulen im Kreis Stormarn sind ab dem kommenden Montag, 26. April, ausschließlich im Distanzlernen. Das teilte das Bildungsministerium gestern (23. April) mit. Im Einzelnen sind folgende Regelungen für den Kreis Stormarn mit dem Gesundheitsministerium abgestimmt worden:

. Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Distanzlernen und Notbetreuung

. Jahrgangsstufen 7 bis E im Distanzlernen

. Abschlussklassen + Q1: Präsenzangebote unter Hygienebedingungen

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Foto: arstodo

In Hamburg ist die Maskenpflicht verschärft worden. Wie der Senat mitteilt, müssen Fahrgäste in Bussen und Bahnen eine FFP2-Maske oder einen MNS nach dem Standard KN95 tragen. Einfache medizinische Masken sind nicht mehr erlaubt. Die Regelung gilt auch  für Friseurbesuche und bei der Fußpflege.

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Wer außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern lebt, darf nach der nun gültigen Corona-Verordnung seinen Zweitwohnsitz in M/V nicht aufsuchen.

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Foto: arstodo

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Auf einem Parkplatz für Wohnmobile in Travemünde sind vier Münzautomaten aufgebrochen worden. Die Polizeistation Travemünde bittet um Zeugenhinweise. Am Freitag (23.4.) meldete sich ein Passant gegen 2.30 Uhr bei der Einsatzleitstelle der Polizei und teilte mit, dass auf dem Parkplatz am Fischereihafen in Travemünde mehrere Münzautomaten offenstehen würden. Beamte der Polizeistation Kücknitz suchten daraufhin den Parkplatz zwischen der Ivendorfer Landstraße und der Travemünder Landstraße auf und stellten fest, dass vier Automaten aufgebrochen wurden. Es handelte sich dabei um einen Automaten zur Wasserversorgung, einen zum Entsorgen von Abwasser und zwei Stromversorgungssäulen für Wohnmobile. Die Höhe des möglichen Stehlguts ist noch unbekannt. Der Bereich des Parkplatzes ist für Wohnmobile ausgewiesen und pandemiebedingt gesperrt. Die Polizeistation Travemünde führt die Ermittlungen und bittet Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können oder im Bereich des Parkplatzes verdächtige Beobachtungen gemacht  haben, sich unter der Telefonnummer 0451-131-0 oder per E-Mail Travemuende.PSt@polizei.landsh.de zu melden.

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