Foto: Arno Reimann
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Lübeck -Zwei Trunkenheitsfahrten mit anschließenden Unfällen sind am Wochenende von der Polizei in Lübeck aufgenommen worden. In beiden Fällen wurden Sachschäden festgestellt.

Den Anfang machte gegen 2 Uhr am Sonnabendmorgen (4.6.) ein 22-jähriger Ostholsteiner, der in der Schwartauer Allee mit einem Renault Clio gegen einen parkenden Mercedes GLK fuhr und sich im Anschluss unerlaubt in Richtung Bad Schwartau entfernte.

Zeuge merkt sich Teil des Kennzeichens

Ein Zeuge konnte sich vom verursachenden Auto noch einen Teil des Kennzeichens merken, so dass es der Polizei schließlich gelang, die dazugehörige Anschrift in Bad Schwartau zu ermitteln. Dort war auch der gesuchte Renault abgestellt und an dem Fahrzeug wurden deutliche und offenbar frische Unfallspuren festgestellt.

Ein 22-Jähriger, der anschließend in seiner Wohnung angetroffen wurde, wurde nach den ersten polizeilichen Maßnahmen als beschuldigter Fahrer eingestuft. Bei ihm wurde Atemalkoholgeruch festgestellt. Ein vorläufiger Test ergab einen Wert von 1,19 Promille. Als Folge dessen wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und der Führerschein beschlagnahmt. Die Höhe des entstandenen Sachschadens steht zurzeit noch nicht fest. Den Fahrer erwartet nun eine Anzeige wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung und des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

Weiterer Unfall in der Moislinger Allee

Am Abend, gegen 22.55 Uhr, ereignete sich dann in der Moislinger Allee ein weiterer Unfall, bei dem ein 25-jähriger Fahrer eines VW Polo auf Höhe der Nebenhofstraße rückwärts rangierte und dabei gegen einen Verkehrszeichenträger stieß. Dieser Vorgang wurde durch eine Streifenwagenbesatzung des 2. Polizeireviers Lübeck beobachtet. Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrers aus Ratzeburg wurde Atemalkohol festgestellt, außerdem fielen der schwankende Gang und die lallende Aussprache auf. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab hier einen vorläufigen Wert von 2,17 Promille.

Auch hier wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und der Führerschein beschlagnahmt. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf circa 450 Euro. In diesem Fall wird gegen den 25-Jährigen eine Anzeige wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr und des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort geschrieben.

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