Foto: Arno Reimann
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Fehmarn – Durch den Hinweis eines aufmerksamen Anwohners wurde am Mittwoch (20.12.) ein Paketbetrug in Puttgarden auf Fehmarn verhindert. Die Kriminalpolizei in Oldenburg in Holstein ermittelt wegen des Verdachts des Betruges und warnt.

Die ganze Story: Bisherigen Ermittlungen zufolge bestellte ein Ehepaar von der Insel Fehmarn in der Vorweihnachtszeit bei unterschiedlichen Händlern im Internet Weihnachtsgeschenke. Die Waren sollten durch unterschiedliche Versandunternehmen und zu verschiedenen Zeiten zugestellt werden.

Um die Rechnungen nicht begleichen zu müssen, erfolgte die Bestellung unter falschen Personalien. Das Ehepaar gab nicht nur einen falschen Namen an, sondern missbrauchte auch eine unbewohnte Doppelhaushälfte in Puttgarden als Lieferanschrift, indem es die Klingelleiste mit dem ausgedachten Namen präparierte.

Am Mittwoch (20.12.) versuchten schließlich gleich zwei Paketdienste, die Bestellungen auszuhändigen und gerieten hierbei an einen aufmerksamen Anwohner, der auf das überklebte Namensschild des zurzeit unbewohnten Nachbarhauses aufmerksam wurde und die Polizei verständigte.

Die Beamten der Kriminalpolizeistelle in Oldenburg i.H. haben die Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges aufgenommen und prüfen, ob ein Zusammenhang zu zwei ähnlichen Taten besteht, die sich im November auf Fehmarn ereignet hatten.

Durch die Polizei können Paketbetrügereien ganzjährig registriert werden. Die Vorgehensweisen der Täter variieren dabei. Daher warnt die Polizei vor dieser Betrugsmasche:

– Achten Sie auf Auffälligkeiten, insbesondere an Hausbriefkästen (zusätzlich angebrachte Briefkästen, häufig wechselnde Namen oder zusätzliche Namen).

– Nehmen Sie nur Pakete für Personen an, die Sie kennen.

– Sollten Sie ein Paket für einen Fremden entgegengenommen haben und eine unbekannte Person klingelt bei Ihnen, um es abzuholen, dann:

– Lassen Sie sich den Ausweis zeigen und notieren Sie sich die Daten.

– Behalten Sie die Abholbenachrichtigung des eigentlichen Empfängers ein, um nachweisen zu können, dass Sie das Paket weitergegeben haben. So können eventuelle Geldforderungen an den letzten bekannten Empfänger gegebenenfalls abgewendet werden.

 – Sollten Sie einen Betrugsverdacht haben, verweigern Sie gegebenenfalls die Herausgabe und wenden Sie sich an die Polizei.

Als Zusteller sollten Sie eine Übergabe verweigern, wenn Sie der Paketadressat beispielsweise schon am Transportfahrzeug abfängt und sich nicht legitimieren kann. Achten Sie auf überklebte Klingelschilder und verständigen Sie im Verdachtsfall die Polizei.

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