Kampagne: Sei schlau: Fahr' nicht blau! - So warnt die Polizei: Promillegrenzen gelten auch für E-Scooter-Fahrer - Foto: Polizei/oH
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Die Polizei weist anlässlich der Travemünder Woche erneut darauf hin, dass es ratsam ist, der Verlockung zu widerstehen, einen E-Scooter als Pkw-Ersatz im alkoholisierten Zustand für den Heimweg zu nutzen. Denn: Sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge werden rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft, weshalb die Promillegrenzen gelten. Das bedeutet, dass ab 0,5 Promille Bußgelder, Punkte und Fahrverbote verhängt werden können. Ab einem Wert von 1,1 Promille oder 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen kommen sowohl eine Strafbarkeit als auch der Führerscheinentzug in Betracht. In der Probezeit beziehungsweise unter 21 Jahren gilt sogar ein absolutes Alkoholverbot. Gleiches gilt für das Führen eines Elektrokleinstfahrzeuges unter dem Einfluss berauschender Mittel. Die Beamtinnen und Beamten werden nicht zuletzt zur Unfallverhütung weiterhin Kontrollen in Travemünde und dem übrigen Stadtgebiet durchführen.

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